Installation of cable infrastructure (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650706) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 38650706 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Kabelinfrastruktur
2023/S 035-103279
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahmen im Bereich der GFK Örtlichkeiten GFK TSV und
GFK TFL des Digitalen Knoten Stuttgarts und darin im Einzelnen:
Los 1: KTB und Kabelzug TSV
• Kabeltiefbau für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TSV
• Kabelzug für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TSV
• Kabelzug des bbIP-Regionalnetzes zur Anbindung der GFKs
Los 2: Umfeld GFK TFL_001
Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung der GFK Module (inkl. Zuwegung, Entwäs-serung, etc.) TFL
Los 3: KTB und Kabelzug TFL
• Kabeltiefbau für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TFL
• Kabelzug für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TFL
• Kabelzug des bbIP-Regionalnetzes zur Anbindung der GFK
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Wien-
Bratislava" hier Abschnitt: Stuttgart
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Bauliche Umsetzung Kabeltiefbau TSV/TFL mit bahnzugelassener Zweiwegetechnik.
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9: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung. Einsatz von Zweiwegetechnik mit schienengebundenen Antrieben, bei denen die Gummiräder freischwebend sind.
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. Forderung des ALV, um die LST-Bauteile während der Baumaßnahmen nicht zu beschädigen.