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Sewage, refuse, cleaning and environmental services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650452)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Номер конкурса: 38650452
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
      Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
      Augsburg
      86179
      Germany
      E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/53bd691e-794f-4e3c-b487-ecf64a5c59fe
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/53bd691e-794f-4e3c-b487-ecf64a5c59fe

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim (2023 - 2026)

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000053
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Kontrolle der Jahresberichte sowie die Begehung der Anlage und Probenahme vor Ort. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim.

        Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.

        Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        KK 29: WWA Ingolstadt, Landkreis Eichstätt

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90000000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Eichstätt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        siehe Projekteigenschaften und Leistungsbeschreibung

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-05-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        KK 42: WWA Rosenheim, Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90000000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Rosenheim, Miesbach

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        siehe Projekteigenschaften und Leistungsbeschreibung

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-05-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand.

      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB

        - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung über das Bestehen einer Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW.

        - Eigenerklärung über das Bestehen einer Zulassung für den Bereich Probenahme und allgemeine Kenngrößen nach LaborV.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW; Art. 65 BayWG.

        - Ausführungsanforderung:

        - Wahrung der Neutralität

        Bei der auszuführenden Leistung besteht die Gefahr, dass ein Interessenkonflikt entsteht, wenn der Auftragnehmer zusätzlich für die zu begutachtende Anlage in anderer Verbindung steht. Wird ein Interessenkonflikt festgestellt, kann der Bieter die hier ausgeschriebene Leistung nicht erbringen.

        Zur Überprüfung, ob die Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist muss eine Neutralitätserklärung abgegeben werden.

        (Wenn Sie ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zum Angebot hochzuladen.)

        Das Formblatt „Neutralitätserklärung“ finden Sie in der Rubrik "Anlagen" im Angebotsassistenten der eVergabe Plattform.

        Sofern Sie in der Neutralitätserklärung die Punkte IV. und/oder V. angekreuzt haben, so müssen Sie die entsprechenden Auflistungen fertigen und dem Angebot beifügen. Dies gilt entsprechend für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln. Bezeichnen Sie die Auflistungen bitte mit dem jeweiligen Namen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-16
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-05-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-16
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
      Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

      Zum Ende der Vertragslaufzeit

    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80539
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80539
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.

        Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt

        am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.

        Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt

        am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-13

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