Training seminars (Германия - Тендер #38650370) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreis Recklinghausen, Der Landrat Номер конкурса: 38650370 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Arbeitsmarktdienstleistung: Keep On
Reference number: (ZV)19-21-80-001/23Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit" und "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" für die Zielgruppe der bis 27jährigen. Gemäß vorliegenden Erkenntnissen wird der Fokus mit Stärkung der Motivation und Entwicklung des Sozialverhaltens im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit erwartet. Hemmnisse im Bereich der Prozessfähigkeit sind flankierend einzubeziehen.
Stadt Dorsten 46282 Dorsten Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit" und "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" für die Zielgruppe der bis 27jährigen. Gemäß vorliegenden Erkenntnissen wird der Fokus mit Stärkung der Motivation und Entwicklung des Sozialverhaltens im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit erwartet. Hemmnisse im Bereich der Prozessfähigkeit sind flankierend einzubeziehen.
Ziel der Maßnahme soll die Stabilisierung und Schaffung einer Tagesstruktur der Teilnehmenden sein. Weitere Ziele sind die Erarbeitung schulischer Alternativen, die Vermittlung in Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder Einstiegsqualifizierung.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen.
Zeit- und Teilnehmeroptionen
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen.
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Losblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 8332014" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt.
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 1.4.07
Information about authorised persons and opening procedure:nur Vertreter des Auftraggebers
nur Vertreter des Auftraggebers
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.