Construction-site supervision services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650115) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 38650115 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
2023/S 035-102164
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Tunnel und Hp Hauptbahnhof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Korrektur NT_20, da in der Bekanntmachung mit der Submissionsnr.: 20230214-005412, der falsche Wert bekannt gemacht wurde:
Schadstofftechnische Bauüberwachung Abbruch Hbf München
Korrektur NT_20, da in der Bekanntmachung mit der Submissionsnr.: 20230214-005412, der falsche Wert bekannt gemacht wurde:
Im Zuge des Abbruchs des Münchner Hauptbahnhofs sind unvorhergesehen Asbest Verdachtsflächen entstanden. Für den Rückbau dieser Bereiche ist eine zusätzliche Bauüberwachungsleistung notwendig, welche bisher nicht berücksichtigt ist. Die fachtechnische Überwachung bei dem Rückbau der kontaminierten Bereiche muss entsprechend sichergestellt werden.
Die der Anordnung gegenständlichen Leistungen sind mit der Ausübung der Bauüberwachungsleistung untrennbar verbunden. Die Bauüberwachung ist bereits für die Überwachung des Abbruchs zuständig. Jedoch ist hier nicht Überwachung der kontaminierten Bereiche berücksichtigt. Nur mit der vorhandenen örtliche Kenntniss der Gesamtmaßnahme sowie der vorliegenden Vertragskenntins ist die technische umsetzung ohne Projektrisiken möglich. Sollte die Leistung nicht in den Leistungsbereich des jetzigen ANs übergehen, fürht dies zur kritischen Schnittstellen welche den Anforderungen einer regelkonformen Überwachung engegenstünden. Ein zusätzlicher AN müsste erst in die bestehenden Vertragsunterlagen eingearbeitet werden. Somit entsteht ein zusätzlicher und unverhältnismäßiger administrativer Aufwand für die Einarbeitung in die Vertragsgrundlagen. Zudem müssen bei Arbeiten in mit asbestkontaminierten Bereichen hohe Sicherheitsvorkehrung berücksichtigt werden. Sofern diese Bereichen nicht im Verantwortungsbereich des jetzigen AN liegen, würde dies eine signifikantes Risiko in der Abwicklung der Leistung bedeuten. Da sich mehrer AN BÜW zu den Sicherheitsmaßnahmen der kontaminierten Bereiche und deren Schnittstellen abstimmen müssten.