Расширенный поиск
Поиск по тендерам РФ Иностранные закупки Поставщики Реализация собственности Заказчики Еще
Главная Иностранные тендеры и госзакупки Тендеры Германии


Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38649633)


Поделиться

Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением:


Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Номер конкурса: 38649633
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


Продвигайте Вашу продукцию на мировые рынки
Доступ к полной информации по данной закупке закрыт.
Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации.

.
Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
      Holzmarktstraße 15-17
      Berlin
      10179
      Germany
      E-Mail: Einkauf.SE3@bvg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1864af6ea48-78fd1d3cb55ac556
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1864af6ea48-78fd1d3cb55ac556

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F

        Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0120-2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71320000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Projektes ist die Ausschreibung der Generalplaner-Leistung zur Grundinstandsetzung (GI) und Weiterentwicklung des Gebäudes F auf dem Busbetriebshof Indira-Gandhi-Straße (BFI). Die Weiterentwicklung beinhaltet hierbei die Umrüstung der bestehenden Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung von Elektrobussen (Elektromobilität).

        Die Angebotsabfrage beinhaltet die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9. Die Abrufung und Beauftragung für die GI Gebäude F wird in Stufen erfolgen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die weiteren Stufen nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option.

        Umfasst sind insbesondere Leistungen nach Folgenden Leistungsbildern iSd. HOAI, die in der Leistungsbeschreibung näher bestimmt werden:

        - Objektplanung Gebäude und Innenräume

        - Tragwerksplanung

        - alle erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung

        - Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik )

        Die Kosten des Projekts sollen eine Obergrenze von 27 Mio. EUR netto nicht überschreiten.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-01
        Ende: 2028-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

        den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und

        des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge

        wird folgendes System zugrunde gelegt:

        (1)

        Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

        Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

        Fehlerlosigkeit prüfen.

        Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge

        unvollständig

        oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im

        Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem

        Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz

        und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige

        oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise

        innerhalb einer für alle

        Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu

        vervollständigen oder zu korrigieren.

        (2)

        Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

        zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

        Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

        Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

        (3)

        Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

        Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

        des

        Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach

        §123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123

        Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

        Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

        Ausschluss erfolgen

        bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB,

        nach

        § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach

        § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem

        Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB

        geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein

        zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei

        Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus

        Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der

        "Teinahmewettvewerb Eignungsmatrix" ergeben.

        (4)

        Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur

        Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

        Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

        Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

        vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber

        eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der

        Auftraggeber

        behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,

        Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu

        berücksichtigen.

        (5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß

        der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend

        im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch

        eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5

        Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Leistungsphasen 4 bis 9 i.S.d. HOAI sind optional.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und

        ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit

        und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

        Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1

        der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung

        einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem

        Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

        Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

        Vergabeunterlagen bei.

        Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

        durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

        Eigenerklärung:

        1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

        2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

        3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und

        AufenthG

        4. Erklärung zum KRG

        5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-

        Sach- Vermögens- und Umweltschäden)

        Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

        beigefügt.

        Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung

        von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

        einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

        dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der

        Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die

        Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

        (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für

        den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine

        Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

        tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage

        einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

        nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

        Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

        enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

        II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche

        und finanzielle Leistungsfähigkeit:

        1. Erklärung zu Umsätzen

        2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen

        Leistungsfähigkeit

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen

        Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

        Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum

        Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit

        dem Angebot vorzulegen:

        Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und

        berufliche Leistungsfähigkeit:

        1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare

        Leistungen

        2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter

        3. Technische Ausstattung des Bewerbers

        Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten

        Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

        Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

        Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Es sind mindestens vier Referenzen einzureichen, bei denen in

        Art und Umfang vergleichbare Ingenieurleistungen nach HOAI

        für die Leistungsinhalte, Generalplanung, Objektplanung

        Gebäude, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung ausgeführt wurden:

        Referenz 1 - Generalplanung. Eine Referenz gilt als

        Generalplanung, wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder

        Objekplanung Gebäude sowie die Fachplanungen

        Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung auseführt

        wurden.

        Referenz 2 - Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021, §34.

        Referenz 3 - Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2021,

        §55.

        Referenz 4 - Tragwerksplanung gem. HOAI 2021, §51.

        1. Mindestanforderungen Baukosten:

        Referenz 1 im Gesamtumfang von mind. 2,5 Mio. EUR netto

        (KG 300-400)

        Referenz 2 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto

        (KG 300-400)

        Referenz 3 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto

        (KG 300-400)

        Referenz 4 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto

        (KG 300-400)

        2. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenz 1:

        Berücksichtigt wird nur eine Referenz, die mindestens für

        Leistungsbilder Gebäude, Tragwerksplanung sowie die

        Technische Ausrüstung ausgeführt wurde.

        3. Mindestanforderungen an Leistunginhalt Referenzen 1,2,3,4:

        Mindestens eine Referenz (1,2,3,4) muss für ein vergleichbares

        Objekt ((Betriebs)-Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle,

        Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar) erbracht

        werden.

        4. Die Referenzen 1-4 müssen sich auf verschiedene Objekte beziehen! Gleiche Referenzen für unterschiedliche Anforderungen sind nicht zugelassen.

        Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser

        Eignungsmatrix die 4 Referenzen bewerten. Sollte der

        Bewerber mehr als 4 Referenzen einreichen, so richtet sich die

        Wertung nach der Reihenfolge in der von der Vergabestelle zur

        Verfügung gestellten Eigenerklärung Fachkundenachweis. Der

        Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur

        Verfügung gestellte Eigenerklärung Fachkundenachweis zu

        verwenden.

        Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren

        sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den

        Vergabeunterlagen beigefügt wird.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

        siehe Vergabeunterlagen

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich

        unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

        im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten

        Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei

        Angebotsabgabe zu stellen.

        Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung

        der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs

        nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-22
      Ortszeit: 15:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-04-13
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-06-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über

      eine Vergabemanagement-Software sowie über eine

      Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine

      Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.

      2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden

      Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei

      und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)

      angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind

      ausschließlich zu verwenden.

      3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die

      spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/

      Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden

      allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich

      elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene

      Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der

      Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der

      Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf

      über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte

      oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante

      Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den

      Auftraggeber erfolgt nicht.

      4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum

      09.03.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer

      I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.

      5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich

      elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene

      Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit

      (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die

      Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform,

      per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion

      des Bietercockpits ist unzulässig.

      6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen

      an den Vergabeunterlagen einschließlich der

      Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den

      Vertragsbestimmungen vor.

      7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

      Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

      BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

      der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den

      Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

      8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die

      Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/

      Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),

      muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen

      und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).

      Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,

      wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der

      Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung

      "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm

      die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur

      Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf

      Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit

      oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber

      die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2

      SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die

      Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt

      werden;

      9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu

      behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses

      Vergabeverfahrens verwendet werden;

      10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im

      Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei

      den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund

      Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen

      Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die

      Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen

      Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung

      oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist

      von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine

      Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle

      vorzuhalten.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin- Luther- Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 30-9013-8316
        Fax: +49 30-9013-7613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-14

  • Источник закупки

    Перейти

    Импорт - Экспорт по стране Германия

    Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.

    Экспорт Импорт
    



    Copyright © 2008-2026, TenderGURU
    Все права защищены. Полное или частичное копирование запрещено.
    При согласованном использовании материалов сайта TenderGURU.ru необходима гиперссылка на ресурс.
    Электронная почта: info@tenderguru.ru
    Многоканальный телефон 8-800-555-89-39
    с любого телефона из любого региона для Вас звонок бесплатный!

    Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет
    и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей,
    являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
    Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя.
    На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet,
    которые нужны для статистики посещения ресурса.

    Политика обработки персональных данных tenderguru.ru