Cleaning and sanitation services (Германия - Тендер #38649395) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung und Jugend, Amt für Schulen Номер конкурса: 38649395 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigung 107. Oberschule
Reference number: 2023-4012-00014Unterhalts- und Grundreinigung
107. Oberschule, Hepkestraße 26, 01309 Dresden
107. Oberschule, Hepkestraße 26, 01309 Dresden
Unterhaltsreinigung = 5.242,00 m²
Grundreinigung 1 x jährlich = 5.242,00 m²
Leistungszeitraum vom 01.11.2023 bis 31.10.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.10.2027.
Eigenerklärung des Bewerbers ob Ausschlussgründe: A im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB, B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB, C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichen Fehlverhalten gem. § 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen und falls ja, ob und welche selbstreinigende Maßnahmen gem. § 125 GWB getroffen wurden.
Eigenerklärung zur Gewerbeanmeldung.
Eigenerklärung bzgl. Verordnung (EU) Nr. 2022/576.
Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung mit Angabe der für die Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte: - Anzahl der zum Einsatz kommendes Personal für die Unterhaltsreinigung Schulgebäude, - Anzahl der zum Einsatz kommendes Personal für die Unterhaltsreinigung Turnhalle;
Reichen Sie mindestens 3 Referenzen zu erbrachten Lieferungen bzw. Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren ein, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zu den Referenzen: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Auftragswert.
Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Geräte und maschinelle Einrichtungen.
entfällt
entfällt
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2) bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerüft werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frsit zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2) bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerüft werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frsit zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro