Passenger cars (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38649109) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- Номер конкурса: 38649109 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Transporter Hessen Mobil
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0075Lieferung von Transportern für Hessen Mobil
Kraftfahrzeuge
Los-Nr.: 1AST Gelnhausen
AST Darmstadt
Lieferung von 2 Kraftfahrzeugen (Kleinbusse, z.B. VW T6 Kombi oder gleichwertiger Art) mit Dieselmotor und max. 3,2 to zul. GG und umfangreicher Innenausstattung
- Dieselmotor mit mindestens 100 kW,
- vorzugsweise Schaltgetriebe, mindestens 5 Gänge
- Allradantrieb 4x4
Kraftfahrzeuge
Los-Nr.: 2AST Marburg
SM Hofheim
Lieferung von 2 Kraftfahrzeugen (Kleinbusse, z.B. VW T6 Kombi oder gleichwertiger Art) mit Dieselmotor und max. 3,2 to zul. GG und umfangreicher Innenausstattung
- Dieselmotor mit mindestens 100 kW,
- vorzugsweise Schaltgetriebe, mindestens 5 Gänge
- Allradantrieb 4x4
— Dem Angebot ist das Formular "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" beizulegen.
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
entfällt
entfällt
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Zentrale Beschaffung