Fahrbare Feuerlöscher 50 Kg (Q/U2AF/MA024/B0767) (Германия - Тендер #38645215) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 38645215 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:17.02.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:20.03.2023 13:00
Abgabefrist Angebot:20.03.2023 13:00
Geschäftszeichen:Q/U2AF/MA024/B0767
Vergabestelle:Bundeswehrverwaltung
Letzte Änderung:17.02.2023 10:45
Meine e-Vergabeelektronisch via:
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:Fahrbare Feuerlöscher 50 Kg
Referenznummer der Bekanntmachung:Q/U2AF/MA024/B0767
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Feuerlöscher (35111300)
II.1.3) Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4) Kurze BeschreibungWIS 340 benötigt 400 fahrbare Feuerlöscher (50 kg) für ihre Dienststellen, welche durch das BAAINBw beschafft werden sollen.
Gegenstand des Auftrages ist auch die Entsorgung der sich derzeit in den Dienststellen be-findlichen (alten) 400 Feuerlöschern.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose:Ja
Angebote sind möglich für:alle Lose
II.2) Beschreibung Los 1 II.2.1) Bezeichnung von Los 1Los 1 - 200 EA
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der Beschaffungfahrbare Feuerlöscher
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.09.2023
Ende:29.11.2024
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 2 II.2.1) Bezeichnung von Los 2Los 2 - 200 EA
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Feuerlöscher (35111300)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der Beschaffungfahrbare Feuerlöscher
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.09.2023
Ende:29.11.2024
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:nein
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:20.03.2023
Ortszeit:13:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können11.08.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:20.03.2023
Ortszeit:13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2) Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche AngabenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 E-Mail: bereit. vk@bundeskartellamt.bund.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15.02.2023
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 03755931-b5df-49bf-8b8e-2959b2b5e558 Link zu dieser Bekanntmachung: SeitenfunktionenDie e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.