Energy and related services (Германия - Тендер #37775968) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: das Stadtwerk Regensburg - Bäder und Arenen GmbH Номер конкурса: 37775968 Дата публикации: 26-01-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Wärmelieferung Sportpark Ost (SPO) Regensburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von etwa 37 GWh Nutzwärme zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Beheizung und Warmwasserbereitung im Sportpark Ost innerhalb einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2043 in ausreichender Menge, Temperatur und Leistung sowie in einer
definierten ökologischen Qualität, ausgedrückt durch den Nachweis der primärenergetischen Qualität, der Klimaneutralität am Wärmeübergabepunkt, sowie der Begrenzung des Einsatzes von Verbrennungsprozessen aller Art. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Wärmelieferung einschl. Bau und Betrieb aller hierzu erforderlicher Anlagen und Betriebsgebäude.
Zeißstraße, Flur.-Nr 2367
93055 Regensburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von etwa 37 GWh Nutzwärme zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Beheizung und Warmwasserbereitung im Sportpark Ost innerhalb einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2043 in ausreichender Menge, Temperatur und Leistung.
Die Aufnahme der Wärmelieferung ist für die KW46/2024 vorgesehen. Die Wärmelieferung in der klimaneutralen angebotenen Form dann spätestens ab KW27/2025. Die Wärmelieferung erfolgt mit einer definierten ökologischen Qualität, ausgedrückt durch den Nachweis der primärenergetischen Qualität, der
Klimaneutralität am Wärmeübergabepunkt zum SPO, sowie der Begrenzung des Einsatzes von Verbrennungsprozessen aller Art auf maximal 60%. Der unmittelbare Einsatz fossiler Energieträger zur Wärmeerzeugung ist ausgeschlossen. Strombezug aus dem vorgelagerten Stromnetz ist zwingend zertifizierter Ökostrom.
Die Klimaneutralität der Wärmeversorgung wird aufgrund dieser Vorgaben in diesem Ausschreibungs-verfahren pragmatisch bemessen nach einem Emissionsfaktor der CO2-Äquivalente der übergebenen Nutzwärme unter maximal 15,0 gCO2eq/kWh gem. AGFW FW309-1:2021 und weiteren klaren objektbezogenen Regelungen. Der Nachweis des Primärenergiefaktors von maximal 0,30 erfolgt ebenso nach AGFW FW309-1:2021 mit klaren objektbezogenen Regelungen. Für den Nachweis der ökologischen Qualität sind auch objektbezogene Werte nach den neuen Regelungen der Richtlinie AGFW FW309 Teil 9 (Mai 2022) zulässig.
Unter den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist auch die Versorgung Dritter zur Verbesserung der Effizienz und Förderfähigkeit der Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien möglich. Für die Bereitstellung der Wärme wurde unter den Vorgaben der Ausschreibung eine aus Sicht des Auftraggebers favorisierte Referenzplanung auf Basis eines großen Speichers, bedient durch eine große Solarthermieanlage mit ca. 2.100 m² Aperturfläche und eine auf den Kernwinter beschränkte Biomassefeuerung erstellt. Für die Solaranlage kann nahezu der komplette Parkplatzneubau des SPO verwendet werden.
Die beschriebene Referenzplanung dokumentiert jedoch nur den Weg einer möglichen Lösung und zeigt in diesem Sinne auch eine maximale Belegung des zur Verfügung stehenden Raumangebots der Energiezentrale und der für das WLC verfügbaren Solarflächen, so dass alle anderen Lösungen mit gleicher oder geringerer Fläche auskommen sollten und müssen. Die Referenzplanungen werden in den Ausschreibungsunterlagen technisch beschrieben. Die Bieter sind jedoch nicht verpflichtet, ein Angebot auf der Grundlage der Referenzplanung zu unterbreiten. Auch andere technische Lösungen werden ermöglicht, sofern sie die Vorgaben der Leistungsbeschreibung an den Kostenrahmen über 20a Vertragszeitraum und die ökologische Qualität einhalten und im Rahmen der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Baurechts realisierbar sind. Hauptleistung des WLC ist neben der Wärmelieferung auch die Planung, der Bau und der Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen einschließlich der Wärmeanbindung und der Objektübergabestation, sowie der Bau und Unterhalt zur Wärmelieferung notwendiger Betriebsgebäude nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für juristische Personen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Eigenerklärung Bezug Russland
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre insgesamt (2020, 2021, 2022)
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Wärmelieferung (2020, 2021, 2022)
- Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften.
- Nennung von Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:
Insgesamt 3 Referenzprojekte der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), abgeschlossene oder bestehende gewerbliche Wärmelieferung an Dritte mit einem Volumen jeweils mindestens 1,0 GWh/a Wärmelieferung
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123,124 GWB
- Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmen oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
- Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG)
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform.
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).