Sanitary works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37055169) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SBH | Schulbau Hamburg Номер конкурса: 37055169 Дата публикации: 06-01-2023 Сумма контракта: 560 770 215 (Российский рубль) Цена оригинальная: 9 500 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanitär, Frohmestraße 42
Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 004-23 IEDie denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude 1-3 (VG) wurden in mehreren Bauabschnitten in den Jahren 1886, 1892, 1900, 1934, 1950 und 1956 erbaut. Die Konstruktion der VG 1-3 zeichnet sich durch 2 bis 3 Geschosse in Massivbauweise, Ziegelmauerwerk
(Rotklinker), Holzbalkendecken, bereichsweise Stahlbetondecken und Dachstühlen als
Holzkonstruktion aus, wobei keine Unterkellerung der Gebäude vorgesehen wurde.
Im VG 1 befinden sich sowohl Verwaltungs- als auch Klassenräume. In den VG 2-3 sind hauptsächlich Klassen- und Fachräume angesiedelt. Von der ursprünglichen Innenausstattung sind bereichsweise Bodenbeläge aus Werkstein, Klinker und Parkett sowie Betonfundamente aus Kriegszeiten, Wandfliesen, Strohputzdecken sowie einige Türen oder Türrahmungen aus der Bauzeit zu erhalten. Bauzeitliche Wandmalereien an Wänden von Haupttreppenhaus und Fluren des ersten und zweiten Obergeschosses wurden bereits
denkmalgerecht restauriert. Zwecks Sanierung ist die abschnittweise Auslagerung des Schulbetriebs ab Anfang des KJ 2023 vorgesehen. Die Sanierung findet in drei Bauabschnitten im laufenden Betrieb statt. Die Auslagerung der jeweiligen Gebäudeteile erfolgt in das neu zu errichtende Hamburger Klassenhaus. Voraussichtliche Abfolge der
Bauabschnitte: 1.BA - VG1, 2.BA - VG3 und 3.BA - VG2. Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen ist bis zum KJ 2025 avisiert.
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Frohmestraße 42, 22457 Hamburg
In 3 Bauabschnitten werden jeweils die Sanitärräume und Anschlüsse der Teeküchen inkl. der gesamten Rohrleitungen zurückgebaut. Die neu zu installierende Rohrleitung ist übergangsweise an das alte Rohrnetz anzuschließen bis die neue Haupteinspeisung im Zuge des 2.BA Installiert wurde. Die neuen Sanitärräume werden auf Grundlage der Werks- und Montageplanung Installiert und verrohrt..
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. März 2023; Fertigstellung ca. Mai 2025
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. März 2023; Fertigstellung ca. Mai 2025
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)