Repair and maintenance services of electrical building installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37055117) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem Номер конкурса: 37055117 Дата публикации: 06-01-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Dienstleistungen für die DGUV V4-Prüfung von ortsfesten Anlagen in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 11 / Statistisches Bundesamt (VOEK 424-22)
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 424-22Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1.
Der Ausführungsort ist das Statistisches Bundesamt in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 11. Der Gebäudekomplex des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden besteht aus den 6 Gebäuden A, B, C, D, E und F. Es werden alle Gebäude geprüft. Die zu prüfenden Verteilungen befinden sich im Wesentlichen in Technikräumen, welche nicht frei zugänglich sind. Ausnahme bilden Unterverteilungen, welche in Besprechungsräumen montiert sind und somit auch elektrotechnischen Laien zugänglich sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistung:
- Mess- und Prüfarbeiten gemäß DIN VDE 0105-100
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
- Revidierung des Grundrisses im CAD, des Verteilerplans im CAD, der Übersicht und der Datenträger der digitalen Dokumentation
- Die Monteureinsätze für Montagetätigkeiten nach einem gesonderten Auftrag der AG
- Prüfung von Verteilungen außerhalb der Dienstzeiten oder Samstags
- Prüfung von Verteilungen Sonntags oder Nachts
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
- Überprüfung von ca. 380 vorhandenen Haupt- und Unterverteilern
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Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
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Erkennt oder vermutet der AN Mängel oder Schäden, die die Sicherheit von Personen oder Sachwerten unmittelbar gefährden, hat er unverzüglich die nach Zuschlagserteilung mitgeteilten Stellen zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage / des Anlagenteils zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen.
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Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht ohnehin zu den Leistungen des AN gehören, hat er die AG schriftlich hinzuweisen.
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Für die Liegenschaft sind Revisionsunterlagen Starkstrom vollständig vorhanden. Diese beinhalten Übersichten, Grundrisse und Verteilerpläne aus denen Standorte sowie alle üblichen Details ersichtlich sind. Die Unterlagen werden vom AG nur elektronisch zur Verfügung gestellt (dxf und pfd).
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Grundsätzlich werden die Bedarfspositionen nur bei Bedarf abgerufen. Es besteht seitens des AN kein Anspruch auf den Abruf dieser Bedarfspositionen. Die Mengenanzahl der Bedarfspositionen im Leistungsverzeichnis ist nur eine Schätzung.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=494514&criteriaId=28516
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=494514&criteriaId=28515
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=494514&criteriaId=28517
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Prüfung im Vorfeld unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe der AG und des Nutzers zu planen und gemeinsam mit den Beauftragten der AG und des Nutzers abzustimmen. Da der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf, muss der AN bei kurzfristigen Änderungen flexibel agieren können und nach den Vorgaben des AG die angewiesenen Arbeiten ausführen. Die Prüfung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: von 07.00 bis 17.00 Uhr durchzuführen mit Ausnahme der im Leistungsverzeichnis deklarierten Prüfungen außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit.
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Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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Der AN ist verpflichtet, die Zugangsbestimmungen des AG bzw. der Nutzerin zu befolgen. Für den Zugang zur Liegenschaft ist es zwingend erforderlich, sich mit einem Personalausweis auszuweisen. Bestimmte Sicherheitsbereiche dürfen nur in Begleitung betreten werden. Die Begleitung wird dann, wenn erforderlich, durch Personal vor Ort gestellt.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage_C-02_Verschwiegenheitserklaerung) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
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Sollte eine pandemische Lage wie zum Beispiel die Corona (SARS-CoV-2) Situation eintreten, sind jeweils in der aktuellen Fassung die Vorschriften des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, der Arbeitsschutzstandard für die jeweilige Sparte, inklusive die Handlungs-/Vertrags-bedingungen für zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz des Nutzers, bei Durchführung der Arbeiten zwingend einzuhalten. Eine pandemische Lage ist gegeben, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit einer unbefristeten Zahl von Personen und zugleich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
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Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten
s. Ziff.I.1) der Bekanntmachung
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben