Panel vans (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37055110) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 4 Номер конкурса: 37055110 Дата публикации: 06-01-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kauf von acht Kleintransportern mit Elektroantrieb
Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2022-0241Kauf von acht Kleintransporter mit elektrischem Antrieb
Sieben Elektro-Kleintransporter mit 2 Sitzplätzen (mind. 1800 mm Ladelänge)
Los-Nr.: 1Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Acht Kleintransporter mit Batterieelektrischem Antrieb
- zwei Sitzplätze
- Außenlänge max. 4.800 mm
- WLTP-Reichweite mind. 240 km
- Teilverglasung
- die detaillierte Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Elektro-Kleintransporter mit fünf Sitzplätzen
Los-Nr.: 2Ein Kleintransporter mit Batterieelektrischem Antrieb
- fünf Sitzplätze
- Außenlänge max. 4.800 mm
- WLTP-Reichweite mind. 240 km
- Vollverglasung
- die detaillierte Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.1.1:
1. Angaben zum Bewerber /Bieter
2. Angaben zum /zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n) (Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
-- Teil 1.1.3:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.1.2.1:
Umsatz- und Personalzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für die einzelnen Lose mindestens folgende Werte betragen:
Los 1: 300.000 Euro
Los 2: 80.000 Euro
Soll der Zuschlag für mehrere, gleichzeitig auszuführende Lose an einen Bewerber /Bieter erteilt werden, so müssen die Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Summe der geforderten Mindestumsätze aus den betreffenden Losen entsprechen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens
folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. 1.000.000 Euro
Sachschäden: mind. 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: mind. 1.000.000 Euro
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung:
-- Tei 1.1.2.2
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können nur mit entsprechender Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
Los 1 und Los 2: Lieferung eines Kleintransporters des angebotenen Fabrikats.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wennangegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen
wurde;
-- Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
-- Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
-- Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Vergleichbare Fahrzeuge bzw. Aufbauten sind vor Auftragsvergabe auf Anforderung zu Vorführzwecken innerhalb von 10 Werktagen nach Anforderung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).