Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #22581731) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 22581731 Дата публикации: 04-03-2022 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8B PfA 8.7, Tunnelsachverständiger
Reference number: 21FEI53091ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8B PfA 8.7, Tunnelsachverständiger
Karlsruhe
Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Option: 01.09.2024 - 31.10.2029. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Option: 01.09.2024 - 31.10.2029. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
2014-DETM-0094-M
Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Die dargestellte Finanzierung ist die gültige Finanzierung zum Zeitpunkt der Vergabe dieser Teilmaßnahme. Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./ Entscheidung: 2014-DETM-0094-M.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise in Übereinstimmung mit § 51 Abs. 2 SektVO vor.
Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit Anderen.
Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister oder eines vergleichbaren Registers eines Mitgliedstaates der EU.
Anlage 3: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§
122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anlage 4: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass eine eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Anlage 5: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Die Nichteinreichung der nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Anlage 6: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls Berufsgruppen gegliedert.
Anlage 7: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Anlage 8: Erklärung/Nachweise eines jährlichen Gesamtumsatzes größer 100 000,00 EUR.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
Anlage 9: Bearbeitung den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beiliegender Anlage Eignungskriterien Tunnelsachverständiger.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Die dargestellte Finanzierung ist die gültige Finanzierung zum Zeitpunkt der Vergabe dieser Teilmaßnahme. Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./ Entscheidung: 2014-DETM-0094-M.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer des Bundes