Engineering services (Германия - Тендер #17408548) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Schwäbisch Gmünd Номер конкурса: 17408548 Дата публикации: 03-09-2021 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistungen für die Errichtung und Überwachung eines FTTB-Netzes in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Stadt Schwäbisch Gmünd im Rahmen eines sog. Betreibermodells
Die Stadt Schwäbisch Gmünd beabsichtigt im Rahmen eines sog. Betreibermodells gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 (Stand: 18.08.2020) die Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten. Die Stadt hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes am 16.04.2020 einen Förderantrag gestellt und eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem greift die Stadt für die Gesamtfinanzierung auf Kofinanzierungsmittel nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung der Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland - VwV-Breitbandmitfinanzierung vom 30.01.2019 - zurück. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter www.subreport.de/E95969299 heruntergeladen werden können.
Stadt Schwäbisch Gmünd
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Planung der passiven NGA-Netzinfrastruktur. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41 ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es sollen die Positionen 1 - 8 gemäß Leistungsbild stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die Positionen 1 - 6.
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber durch den Auftraggeber überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe www.subreport.de/E95969299) zu entnehmen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/
E95969299) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetztes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299)
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/ eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) ein-schließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/ E95969299). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden vom 3.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie Sach-und Vermögensschäden von 1.500.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeit-punkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe www.subreport.de/E95969299). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführt worden sein.
§ 75 Abs. 2, 3 VgV
Contract performance conditions:Die Bedingungen für die Ausführungen des Auftrags ergeben sich u. a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter www.subreport.de/E95969299) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber durch den Auftraggeber überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe www.subreport.de/E95969299) zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe