Computer equipment and supplies (оригинал извещения) (Германия - Тендер #16485550) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Ostallgäu ZI IuK Номер конкурса: 16485550 Дата публикации: 04-08-2021 Сумма контракта: 14 757 111 (Российский рубль) Цена оригинальная: 250 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Hardwareersatzbeschaffung für die Schulen+Amt im Landkreis Ostallgäu
Referenznummer der Bekanntmachung: HWE_2021Hardwareersatzbeschaffung (PC`s, Laptops, All in One, Monitore) für die Schulen+Amt im Landkreis Ostallgäu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung folgender Hardware
ca. 200 PC`s
ca. 40 Notebooks
ca. 120 Monitore
ca. 100 All In One Rechner
für die Schulen und das Amt der Landkreis Ostallgäu.
Lieferung und Standardservice der Hardware
unterschiedliche Laufzeit je nach Produkt.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:gemäß Vergabeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.