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Portable computers (Германия - Тендер #13773858)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AOK-Bundesverband GbR
Номер конкурса: 13773858
Дата публикации: 30-04-2021
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Section I
    1. Name and addresses
      AOK-Bundesverband GbR
      Rosenthaler Str. 31
      Berlin
      10178
      Germany
      E-mail: vergabestelle@bv.aok.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDTUK/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDTUK

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Kauf und Lieferung von Notebooks und Peripherie

        Reference number: 2021-04-19-BV-PEN
      2. Main CPV code:
        30213100
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Der AOK-Bundesverband betreibt derzeit ca. 500 Notebooks, die turnusmäßig ausgetauscht werden. Ebenso wird die zugehörige Peripherie (Dockingstationen, Monitore, etc.) turnusmäßig ausgetauscht.

        Nach einer umfangreichen Markterkundung und Tests verschiedener Geräte unterschiedlicher Hersteller hat der AOK-Bundesverband sich für die Produkte des Herstellers Hewlett-Packard (HP) entschieden. Diese fügen sich nahtlos in die vorhandene Infrastruktur ein und können mit den vorhandenen Mechanismen zur zentralen Verwaltung, automatischen Installation, Treiberintegration, sowie Firmware- und BIOS-Updates und ohne weitere Schulung des Personals eingesetzt werden. Die Integration in die vorhandene Infrastruktur ist für den sicheren Betrieb und die Überwachung der Geräte grundlegend wichtig.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        30232000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        AOK-Bundesverband GbR

        Rosenthaler Str. 31

        10178 Berlin

      4. Description of the procurement:

        Der AOK-Bundesverband schreibt einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von jeweils 500 Notebooks inkl. Serviceleistungen, Dockingstationen und weiteres Zubehör sowie von 2 verschiedenen Monitor-Modellen mit jeweils 500 Stück über einen Zeitraum von 4 Jahren aus.

        Der Auftraggeber plant, über einen Zeitraum von 4 Jahren jährlich ca. 125 Einheiten sämtlicher ausgeschriebener Geräte inkl. Zubehör zu bestellen.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 48
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

        (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft unterschrieben einzureichen.

        (b) Hinweis Eignungsleihe:

        Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:

        — Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

        — Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen).

        (c) Hinweis Nachunternehmer:

        Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:

        — Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

        — Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen).

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        (1) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (vier) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt.

        Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        (1) Angaben von mindestens 2 aktuellen Referenzen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu den Auftraggebern, einschl. Referenzansprechpartnern und Telefonnummer.

        Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Lieferung von mindestens 100 Stück Notebooks innerhalb eines Jahres Gegenstand eines Auftrags bzw. eines Rahmenvertrags war.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

        (b) Hinweis Eignungsleihe:

        Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:

        — Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

        — Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen).

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2021-06-01
      Local time: 09:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2021-06-01
      Local time: 09:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic invoicing will be accepted
    3. Additional information

      (I) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de -

      Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort

      Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.

      Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDTUK.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
        Fax: +49 2289499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat“.

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden“.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat“.

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden“.


    5. Date of dispatch of this notice
      2021-04-26

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