Portable computers (Германия - Тендер #12878893) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Norderstedt- Die Oberbürgermeisterin Номер конкурса: 12878893 Дата публикации: 02-04-2021 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Digitale Dienst / Schul-IT — Lieferung von mobilen Endgeräten
Schul-IT / Lieferung von mobilen Endgeräten.
Norderstedt
Schul-IT / Lieferung von Laptops:
Die Anzahl richtet sich nach dem festgelegten Budget.
Norderstedt
Schu-IT / Lieferung von Surface Go 2 und Zubehör:
Die Anzahl richtet sich nach dem festgelegten Budget.
Schul-IT / Lieferung von iPads und Zubehör:
Die Anzahl richtet sich nach dem festgelegten Budget.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
s. unter III.1.1) Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung.
s. unter III.1.1) Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.