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Endoscopy, endosurgery devices (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #48196842)


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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия)
Организатор тендера: Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH, Goethestraße 89, 4020 Linz an der Donau
Номер конкурса: 48196842
Дата публикации: 17-11-2023
Источник тендера:


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20231113Body governed by public lawVoluntary ex ante transparency noticeSuppliesNegotiated without a prior call for competitionEuropean UnionNot applicableLowest priceHealth01B1501
17/11/2023    S222

Österreich-Linz an der Donau: Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie

2023/S 222-698042

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH, Goethestraße 89, 4020 Linz an der Donau
Postanschrift: Goethestraße 89
Ort: Linz an der Donau
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Herr Peter Kickingereder
E-Mail: peter.kickingereder@ooeg.at
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ooeg.at/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Upgrade von Videoketten und Dokumentationseinheiten bestehender Operationssysteme für die Kliniken der OÖG GmbH

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33168000 Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Upgrade von Videoketten und Dokumentationseinheiten bestehender Operationssysteme zur minimalinvasiven diagnostischen und/oder therapeutischen Arthroskopie für die Kliniken der Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH samt Rücknahme der bestehenden Komponenten, Lieferung der neuen Komponenten, betriebsbereiter Übergabe, Inbetriebnahme und Einschulung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 480 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Hauptort der Ausführung:

Oberösterreich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Upgrade von Videoketten und Dokumentationseinheiten bestehender Operationssysteme zur minimalinvasiven diagnostischen und/oder therapeutischen Arthroskopie für die Kliniken der Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH samt Rücknahme der bestehenden Komponenten, Lieferung der neuen Komponenten, betriebsbereiter Übergabe, Inbetriebnahme und Einschulung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Rahmen eines im Jahr 2016 durchgeführten öffentlichen Vergabeverfahrens hat die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH Arthroskopietürme für die Kliniken der Auftraggeberin bezogen und damit eine Standardisierung dieser Produkte innerhalb des Konzernes über Kliniken hinweg herbeigeführt. Im Rahmen einer im Jahr 2023 durchgeführten Markterkundung musste die Auftraggeberin feststellen, dass es seit dem Jahr 2016 bei Arthroskopietürmen zu keinen wesentlichen technischen Verbesserungen gekommen ist, und damit die damals erworbenen und aktuell in Betrieb befindlichen Komponenten sowie das mit ihnen gekoppelte Verbrauchsmaterial weiterhin dem Stand der Technik entsprechen. Eine weitere Nutzung der Anlagen stellt sich für die Auftraggeberin sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht als absolut zweckmäßig dar. Lediglich bei einem Teil der Komponenten, welcher allerdings keinen Einfluss auf das Verbrauchsmengengerüst der gekoppelten Verbrauchartikel erzeugt, hat es eine technische Weiterentwicklung in Bezug auf Bildqualität, Bedienkomfort und Dokumentation gegeben. Über diesen Teil der bestehenden Anlagen beabsichtigt die Auftraggeberin beim ursprünglichen Auftragnehmer nun ein Upgrade der betroffenen Komponenten zu beauftragen, welches die o.g. notwendigen Weiterentwicklungen, im Speziellen, das interaktive Zusammenwirken von unterschiedlichen Komponenten (Interoperabilität), die zu erwartende deutliche generelle Erhöhung der Bildqualität durch technischen Fortschritt (4k) sowie die zu erwartende Erhöhung der Bildqualität durch qualitätsverbessernde Funktionen, beinhaltet.

Gemäß § 36 Abs 1 Z 6 BVergG können Lieferaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Ein Wechsel des bisherigen Auftragsnehmers der oben beschriebenen Einzelkomponenten würde jedenfalls dazu führen, dass in den Kliniken der Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen technischen Merkmalen einzusetzen wären und damit u.a. die herbeigeführte Standardisierung aufgebrochen werden würde. Darüber hinaus würde es neben den o.a. Schwierigkeiten beim Gebrauch in Bezug auf die Bildqualität, Bedienkomfort und Dokumentation, u.a. insofern zu einer technischen Unvereinbarkeit und zu Schwierigkeiten bei Gebrauch führen, als die Komponenten, bei denen es Weiterentwicklungen gab, mit bestehenden Komponenten nicht interaktiv untereinander zusammenwirken könnten (fehlende Interoperabilität). Dazu kommt, dass aus technischen Gründen die Lieferung nur vom bestehenden Auftragnehmer erfolgen kann (§36 Abs 1 Z3 BVergG). Eine Alternative zur Erstellung von Nutzerprofilen bzw. zu den Vorteilen der Interoperabilität bestünde zwar darin, bei den jeweiligen Komponenten die Einstellungen separat vorzunehmen, dies erscheint allerdings unvernünftig, weil dies einen unnötigen Zeitaufwand verursachen würde und eine unnötige Fehlerquelle nach sich ziehen kann. Im Übrigen kann ein Wechsel des Auftragnehmers hinsichtlich eines gesamten OP-Turmes aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (§365 Abs. 3 Z5 BVergG), weil doch die übrigen Komponenten - wie oben dargelegt - dem Stand der Technik entsprechen und weiter genutzt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Upgrade von Videoketten und Dokumentationseinheiten bestehender Operationssysteme für die Kliniken der OÖG GmbH

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Stryker Austria GmbH
Postanschrift: Twin Tower Turm A 21, Wienerbergstraße 11
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: AT-1100
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 480 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter V.2.1) bekanntgegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Absendung dieser Bekanntmachung. Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Bekanntmachung) erteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
Postanschrift: Volksgartenstraße 14
Ort: Linz
Postleitzahl: 4021
Land: Österreich
E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at
Telefon: +43 73270750
Fax: +43 7327075218018
Internet-Adresse: http://www.lvwg-ooe.gv.at
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2023

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