Erection and related works of roof frames and coverings (Австрия - Тендер #47436599) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Stadt Wien - Wiener Wohnen Номер конкурса: 47436599 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadt Wien Wiener Wohnen - 21., Autokaderstraße 3-7 - Dach
Spengler- und Zimmererarbeiten für die Stadt Wien Wiener Wohnen - 21., Autokaderstraße 3-7
Dacheindämmung ergänzen ca. 1.700 m2, Diverse Verblechungen instandsetzen, Instandsetzung Metalldachdeckung ca. 1.700 m2, Herstellung Lichtkuppeln (Rauchabzug) 22 Stk.
Die Gesamtleistungsfrist verlängert sich bei Behinderung durch Schlechtwetter im tatsächlichen Umfang, jedoch nur soweit die Behinderung nachgewiesen und anerkannt wird.
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Wien
Information about authorised persons and opening procedure:Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der BieterInnen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Im Einzelnen wird auf die Bestimmungen des WVRG 2020 (aufrufbar unter www.ris.bka.gv.at), insbesondere auf § 19 WVRG 2020 verwiesen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Im Einzelnen wird auf die Bestimmungen des WVRG 2020 (aufrufbar unter www.ris.bka.gv.at), insbesondere auf § 19 WVRG 2020 verwiesen.
Verwaltungsgericht Wien