Linen (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #47068026) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Wiener Gesundheitsverbund – Serviceeinheit Einkauf (EKF) Номер конкурса: 47068026 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Steppwaren an die Serviceeinheit Wäsche und Reinigung
Lieferung von Steppwaren an die SWR des WIGEV
Stepp-Pölster weiß
Los-Nr.: 1Wien
Lieferung von Stepp-Pölster weiß, mit und ohne Wäsche-Chips - Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Optional um einmal weitere 36 Monate
Siehe Punkt II.2.7 - Vertragsverlängerung
Stepp-Decken weiß
Los-Nr.: 2Wien
Lieferung von Stepp-Decken mit und ohne Wäsche-Chips - Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Optional einmal um weitere 36 Monate
Siehe Punkt Ii.2.7 - Vertragsverlängerung
Stepp-Pölster und Stepp-Decken schwer entflammbar
Los-Nr.: 3Wien
Lieferung von Stepp-Pölster und Stepp-Decken schwer entflammbar mit und ohne Wäsche-Chips - Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Optional einmal um weitere 36 Monate
Siehe Punkt II.2.7 - Vertragsverlängerung
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die solidarisch haften (§ 891 ABGB)
A-1110 Wien
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Beisein der Bieter*innen.
Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Beisein der Bieter*innen.
Siehe Wiener Vergaberechtsschutzgesetz (WVRG) 2020
Siehe Wiener Vergaberechtsschutzgesetz (WVRG) 2020