Electrical fitting work (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #42280389) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 34 Номер конкурса: 42280389 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten, Blitzschutzarbeiten in diversen Objekten der Stadt Wien
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten, Los 1 (Bezirke 1,2,4,5,6,7 und 20)
Los-Nr.: 1diverse Objekte der Stadt Wien
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten, Los 2 (Bezirk 3,10 und 11)
Los-Nr.: 2diverse Objekte der Stadt Wien
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten, Los 3 (Bezirke 8,9,14,15,16,17,18 und 19)
Los-Nr.: 3diverse Objekte der Stadt Wien
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten, Los 4 (Bezirke 12, 13 und 23)
Los-Nr.: 4diverse Objekte der Stadt Wien
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten, Los 5 (Bezirk 21 und 22)
Los-Nr.: 5diverse Objekte der Stadt Wien
Rahmenvertrag Blitzschutzarbeiten
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die solidarisch haften (§ 891 ABGB)
1190 Wien, Muthgasse 62, Zimmer G 3.13
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter*innen ist die Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht gestattet.
Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter*innen ist die Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht gestattet.
Gemäß BVergG 2018 idgF. und Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 idgF.
Gemäß BVergG 2018 idgF. und Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 idgF.
Verwaltungsgericht Wien