Business services: law, marketing, consulting, recruitment, printing and security (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #42280209) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Landesholding Burgenland GmbH Номер конкурса: 42280209 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Landesholding Burgenland: Operative Unterstützung Produktion Family Magazin
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von operativen Unterstützungs- und Zusatzleistungen für Herausgabe, Produktion und Vertrieb eines an die Zielgruppe "Familien im Burgenland" gerichteten periodischen Magazins mit optionalen Zusatzleistungen für die Betreuung eines Vorteilskartenklubs.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von operativen Unterstützungs- und Zusatzleistungen für Herausgabe, Produktion und Vertrieb eines an die Zielgruppe "Familien im Burgenland" gerichteten periodischen Magazins mit optionalen Zusatzleistungen für die Betreuung eines Vorteilskartenklubs. Zu den näheren Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Zu Pkt. II.2.7.: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Zu Pkt. II.2.7.: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Gemäß § 4 Bgld VergRSG sind Anträge auf Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung bei einer Übermittlung bzw. Bereitstellung der Entscheidung auf elektronischem Weg sowie bei einer Bekanntmachung der Entscheidung binnen zehn Tagen einzubringen, über den Postweg oder einer anderen geeigneten Übermittlung binnen 15 Tagen. Gemäß § 13 Bgld VergRSG sind Anträge auf Feststellung binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt einzubringen, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller vom Zuschlag bzw. vom Widerruf Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen können.
Gemäß § 4 Bgld VergRSG sind Anträge auf Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung bei einer Übermittlung bzw. Bereitstellung der Entscheidung auf elektronischem Weg sowie bei einer Bekanntmachung der Entscheidung binnen zehn Tagen einzubringen, über den Postweg oder einer anderen geeigneten Übermittlung binnen 15 Tagen. Gemäß § 13 Bgld VergRSG sind Anträge auf Feststellung binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt einzubringen, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller vom Zuschlag bzw. vom Widerruf Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen können.