Racking (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #41699481) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Magistratsabteilung 54 Номер конкурса: 41699481 Дата публикации: 11-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stahlregale 2023 - 2025
Lieferung und Montage von diversen Stahlregalen vollverzinkt für div. Dienststellen der Stadt Wien, vereinzelt auch in Niederösterreich und der Steiermark
Diverse Dienststellen in Wien, vereinzelt auch in Niederösterreich und der Steiermark
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von diversen Stahlregalen vollverzinkt für div. Dienststellen der Stadt Wien, vereinzelt auch in Niederösterreich und der Steiermark.
Abänderungsangebote sowie Teilangebote innerhalb der Positionen 1 - 22 sind nicht zugelassen.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann die AG so oft aus dieser abrufen, bis der in Teil C - Rahmenvereinbarung - Pkt. 6 - Mengengerüst angeführte maximale Gesamtabrufwert exkl. USt. ausgeschöpft ist.
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die solidarisch haften (§ 891 ABGB)
Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Teilnahme von Bieter*innen.
Abänderungsangebote sowie Teilangebote innerhalb der Positionen 1 - 22 sind nicht zugelassen.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann die AG so oft aus dieser abrufen, bis der in Teil C - Rahmenvereinbarung - Pkt. 6 - Mengengerüst angeführte maximale Gesamtabrufwert exkl. USt. ausgeschöpft ist.
Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 idgF
Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 idgF
Verwaltungsgericht Wien