Cleaning products (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #39065660) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH Номер конкурса: 39065660 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigungsmaterial
Rahmenverträge über die Lieferung von Reinigungsmaterial und Reinigungsprodukten
Reinigungschemie
Los-Nr.: 1Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Reinigungschemie
Reinigungsmaterial
Los-Nr.: 2Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Reinigungsmaterial
Moppsystem
Los-Nr.: 3Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Moppsystemen
Müllsack
Los-Nr.: 4Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Müllsäcken
Hygienepapier
Los-Nr.: 5Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Hygienepapier
Handschuhe
Los-Nr.: 6Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Handschuhen
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Die Angebotsöffnung wird gemäß § 133 Abs 4 BVergG nicht unter Beteiligung der Bieter vorgenommen. Das Protokoll über die Angebotsöffnung wird bei der Öffnung automatisiert erstellt. Dieses Protokoll, mit den Inhalten gemäß § 133 Abs 5 BVergG, wird jedem Bieter ohne Aufforderung übermittelt.
Die Angebotsöffnung wird gemäß § 133 Abs 4 BVergG nicht unter Beteiligung der Bieter vorgenommen. Das Protokoll über die Angebotsöffnung wird bei der Öffnung automatisiert erstellt. Dieses Protokoll, mit den Inhalten gemäß § 133 Abs 5 BVergG, wird jedem Bieter ohne Aufforderung übermittelt.