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Ausschreibungsdetails Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen in Uelzen, VOEK 266-26
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
03.06.2026
Abgabefrist Angebot:
31.08.2026 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 266-26
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119 Ort:Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 266-26 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 31.08.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 09.10.2026 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für
einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=864977 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 31.08.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und
Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung, Inspektion und Dokumentation,
-Sicherheitstechnische Prüfung,
-Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4.
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Erstellung von Betriebs-/ Prüfbücher,
-Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel,
-Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart,
-Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
-43 Anlagen.
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Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000-5)
c) Ort der Leistungserbringung Leistungsort ist die Bundespolizeiabteilung Uelzen, Hainberg (ohne Hausnummer), 29525 Uelzen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt/der Liegenschaft zuständigen Ansprechperson, Herrn Frank Betke,
E-Mail: Frank.Betke@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Die Anlage C-08 ist der Anmeldung vollständig ausgefüllt beizufügen! Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum 13.07.2026 bis
16.07.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 09.07.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich
führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2027
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.12.2030
Ende des Leistungszeitraumes (mit Option): 30.12.2034
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Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf
der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die AN beträgt 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch der AN auf
Verlängerung besteht nicht.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=864977&criteriaId=48921
12. Zuschlagskriterien Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet, vorausgesetzt
die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03). Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05)
vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich
benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu
haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die
auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12.08.2026 bei der e-Vergabe-Plattform
eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte
werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch
die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmende werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche
Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann
diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur
Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu
verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner
Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen
werden auch Angebote, bei denen die Leistungsverzeichnisse nicht im veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin
zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste
Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr
als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Sofern
ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von
den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei
eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste
Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist
zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin (Anlage A-02) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum
sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin
prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die
Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der
Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Der Bieter ist bis zum 09.10.2026 (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der
Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem
anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots
innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien B-03_Bieterauskunft_VOEK_266-26.docx 02.06.2026 10:18 PDFXML XVergabe GUID: 753aa4dd-e5c8-466d-93e4-9435c953cdf0 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=864977&cookieCheck
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