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Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten (Германия - Тендер #72386035)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 72386035
Дата публикации: 18-05-2026
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

18.05.2026

Abgabefrist Angebot:

08.06.2026 10:00

Geschäftszeichen:

202500006991

Anzahl Lose:

1

Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:

Verfahren

Vergabestelle:

Bundesamt für Justiz

Letzte Änderung:

18.05.2026 04:30

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere Bundesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten Beschreibung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der die Aufbewahrung papiergeführter Akten übernimmt. Unter der Aufbewahrung ist die Archivierung dieser Akten zu verstehen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, einzelne Akten vom Auftragnehmer zurückzufordern. Diese müssen wieder an eine der Liegenschaften des Auftraggebers zurücktransportiert werden und danach gegebenenfalls erneut vom Auftragnehmer zur Aufbewahrung abgeholt werden. Die Akten unterfallen der Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufen 3 und 4) und 3 (Sicherheitsstufe 5) gemäß ISO/IEC 21964.
    Die Akten sollen nach Abholung beim Auftraggeber fachgerecht archiviert werden. Im Bedarfsfall – auf Anfrage des Auftraggebers – sollen die Akten innerhalb von zwei Werktagen, bei Eilbedürftigkeit innerhalb von maximal 24 Stunden, an die entsprechende Liegenschaft des Auftraggebers zurücktransportiert werden, wobei die durch den Bieter angegebene Reaktionszeit in Eilfällen im Rahmen des Vergabeverfahrens bindend wird. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vom Auftraggeber einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Der Auftraggeber prüft daraufhin, ob die Akten vernichtet werden können und erteilt dem Auftragnehmer eine Freigabe zur Vernichtung. Etwaige Verwaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Transport, Archivierung und Vernichtung der Akten anfallen, hat der Auftragnehmer selbständig sowie IT-gestützt zu übernehmen. Kennung des Verfahrens: d0901d33-1866-4d34-8f09-4a75b4b6113c Interne Kennung: 202500006991 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 92512000 Dienstleistungen von Archiven 2.1.2 Erfüllungsort Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Einlagerung von Archivgut des Auftraggebers darf nur in Räumlichkeiten erfolgen, die sich im Eigentum des Auftragnehmers befinden oder in Räumlichkeiten, die durch den Auftragnehmer aufgrund eines zeitlich befristeten Überlassungsvertrag (Miete, Pacht etc.) im Besitz des Auftragnehmers stehen. 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5,
    §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Betrug oder Subventionsbetrug: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Insolvenz: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Schwere Verfehlung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Zahlungsunfähigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten Beschreibung: Das BfJ beabsichtigt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten (Akten). Die Akten sind an den drei Standorten des Auftraggebers entsprechend des anfallenden Bedarfs abzuholen und auf Anforderung zurückzutransportieren Einzelheiten zum Beschaffungsgegenstand sind den Dokumenten „2 - Leistungsbeschreibung“ und „3 - Vertrag“ zu entnehmen. Im Falle der Zuschlagserteilung sind vom Auftragnehmer alle dort dargestellten Leistungen zu erbringen. Interne Kennung: 2025 0000 6991 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 92512000 Dienstleistungen von Archiven 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 04/08/2026 Enddatum der Laufzeit: 03/08/2030 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
    1. Leistungsbeschreibung - Dokumenttypdefinition (sog. „BundOL.dtd“)
    Bei dieser Dokumenttypdefinition (sog. „BundOL.dtd“) handelt es sich um sensible sowie vertrauliche Daten. Daher wird die Dokumenttypdefinition auf Anforderung und nach Unterzeichnung sowie Einreichung des Dokuments „Vertraulichkeitsvereinbarung für Bieter“ übersandt. Das Dokument muss vor Ablauf der Angebotsfrist von den Bietern eingereicht werden.

    2. Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug

    1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
    b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
    unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
    c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
    zutrifft.
    2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
    3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

    3. Der Schätzwert in Höhe von 250.000,00 € ist gleichzeitig der Höchstwert. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Es wird um die Angabe mindestens zwei geeigneter Referenzen in der Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen gebeten. Die jeweilige Referenz muss sich auf zuvor erbrachte Leistungen im Bereich Bereich Archivierungs- und Vernichtungsleistungen beziehen, welche innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht wurden.
    Die jeweilige Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
    - eine Vertragsdauer von mindestens 4 Jahren (das Laufzeitende muss innerhalb der letzten drei Kalenderjahre liegen)
    - ein Gesamtauftragswert von mindestens 150.000,00 Euro netto und
    - Gesamtmenge eingelagertes Archivgut von mindestens 3.300 Kartons oder 120.000 Akten vorweisen. Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung: Folgende Zertifkate von unabhängigen Stellen werden gefordert:
    - Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheits-Managementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 27701 (Datenschutz-Informationssicherheitsmanagementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 21964 (Vernichtung von Datenträgern) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 11799 (Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle und
    - Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle. Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung: Vorhandensein eines Wach- bzw. Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten an den vorgesehenen Lagerorten Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Folgende Versicherungsnachweise sind gefordert:
    - Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden,
    - Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden,
    - Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und
    - Vorhandensein einer Versicherung i. H. v. mindestens 250.000,00 EUR für Verletzungen des Datenschutzrechts.

    Der jeweilige Nachweis der Versicherung erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. Auf Anforderung ist vor Zuschlag der entsprechende Versicherungsnachweis vorzulegen. 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=845693 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/start.html?2 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 08/06/2026 10:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Auftragsausführung hat der Auftragsnehmer sicherzustellen, dass:
    - der Transport von Archivgut ausschließlich mit gegen unbefugten Zugriff gesicherten Fahrzeugen mit festem Aufbau erfolgt,
    - Transporte von Archivgut hoher Schutz- und Sicherheitsstufen (Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 5) ausschließlich mit GPS-überwachten Fahrzeugen durchgeführt werden,
    - unbefugte Dritte keinen Zugang zu Archivgut oder entsprechenden Lagerbereichen erhalten,
    - nur geeignetes, zuverlässiges und entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt wird, insbesondere unter Beachtung von Sprachkenntnissen, Verschwiegenheit und datenschutzrechtlichen Anforderungen,
    - die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zum Datengeheimnis, eingehalten werden und
    - arbeitsrechtliche Vorgaben, insbesondere nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Mindestlohngesetz, eingehalten werden.

    Nähere Details sind der Anlage 9 der BWB zu entnehmen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zum Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
    Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz Identifikationsnummer: 991-18383-39 Postanschrift: Adenauerallee 99-103   Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: Ausschreibungen@bfj.bund.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: t:0228 9499-0 Postanschrift: Villemombler Straße 76   Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499-0 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Schlichtungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e86ded5c-8585-4082-92fc-570533537a86 - 10 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2026 21:13 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: d0901d33-1866-4d34-8f09-4a75b4b6113c Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=845693&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 9065cfdc-e39e-4ad9-ac35-8368963a6b9d Sitzung erneuern

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