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Ausschreibungsdetails Dienstleistung zur Bereitstellung und Pflege von Miet-Schmutzfangmatten
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name:Landkreis Unstrut-Hainich Straße, Hausnummer:Lindenhof 1 Postleitzahl
(PLZ):99974 Ort:Mühlhausen/Thüringen Telefon:+49 36018 02595 E-Mail: vergabestelle@uh-kreis.de Internet-Adresse: https://unstrut-hainich-kreis.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 2026-020-UHK-SVGLM 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 02.06.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.06.2026 c) Sprache deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a)
Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860282 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 02.06.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und
Umfang der Leistung Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die Dienstleistung zur Bereitstellung
und Pflege von Miet-Schmutzfangmatten zu vergeben. Verschmutzte Schmutzfangmatten sind innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vor Ort gegen gereinigte Schmutzfangmatten auszutauschen.
Der Austausch der Schmutzfangmatten erfolgt durch den Auftragnehmer
- im Sommerhalbjahr (Mai bis Juni sowie September) einmal monatlich,
- im Winterhalbjahr (Oktober bis April) zweimal monatlich.
Die Dienstleistung ist im gesamten Unstrut-Hainich-Kreis für 37 Schulen mit insgesamt 80 Gebäudeteilen bzw. Sporthallen sowie zusätzlich für 9 Verwaltungsgebäude zu erbringen.
c) Ort der Leistungserbringung Unstrut-Hainich-Kreis
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01.09.2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die
Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre und endet am 31.08.2029. Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister
a) Eintragung beim zuständigen Berufs- oder Handelsregister *
b) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft *
c) es wurde nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt *
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre *
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation *
c) den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wird nachgekommen *
d) Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000,00 € Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall und mit mindestens zweifach maximierter Leistung je
Versicherungsjahr (Versicherungsbestätigung nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe).
oder wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht, eine Eigenerklärung des Bieters, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird sowie eine Bestätigung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bieter bereit ist (Versicherungspolice in Kopie ist bis zum
Vertragsbeginn einzureichen)
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Datenblätter und/oder Produktlinks (Hersteller-/Lieferantenwebsite) zu den angebotenen Produkten/Fabrikaten, um die Erfüllung der Mindestanforderungen nachzuweisen
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) gemäß §§ 123 und 124 GWB*
mittels Eigenerklärung(en) zu bestätigen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), die Selbstreinigung ist gemäß § 125 GWB möglich
b) gemäß § 22 LkSG*
mittels Eigenerklärung(en) zu bestätigen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), die Selbstreinigung ist gemäß § 125 GWB möglich
* Diese Nachweise können präqualifizierte Unternehmen ganz oder teilweise durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung
zur Eignung (124_LD) bei, der genutzt werden kann.
12. Zuschlagskriterien 100 %
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 14. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots
unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Abs. 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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Nachprüfstelle:
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
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Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn
Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der
Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden
Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen
zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung,
unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Auftraggeberin unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist Bieterfragen).
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der
Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
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Hinweis gemäß § 7 (4) UVgO i. V. m. § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden
über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische
Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren
sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 6d181f3e-8df0-4b0c-8516-b6619982419c Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860282&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 3b14f55f-410c-491d-b1b4-266b1c909d7eSitzung erneuern
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