Ganzkörper-3D-Scanner für die Universitätsklinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie am Universitätsklinikum Halle (Saale) (Германия - Тендер #72279114)
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Ausschreibungsdetails Ganzkörper-3D-Scanner für die Universitätsklinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie am Universitätsklinikum Halle (Saale)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Gesundheit 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Ganzkörper-3D-Scanner für die Universitätsklinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie am Universitätsklinikum Halle
(Saale) Beschreibung: Beschafft werden soll ein 3D-Ganzkörperimaging-Gerät, welches gleichermaßen für die Routinedokumentation klinischer Befunde (inkl. sequentielle Diagnostik) von z.B.
Naevi und Hauttumoren, entzündlichen Hauterkrankungen, chronischen Wunden, genetisch bedingten Fehlbildungen, Wachstumsstörungen, die Nutzung zur teledermatologischen Befundung (zeit- und
ortsunabhängige Dokumentation und Befundung), als auch für wissenschaftliche Fragestellungen der klinischen Forschung (z.B. Querschnitts- und Längsschnittstudien ohne und mit Interventionen
(z.B. Arzneimitteltherapie, Operationen) sowie seltener Erkrankungen) geeignet ist.
Beabsichtigt ist, einen Ganzkörper-3D-Scanner an der Universitätsmedizin Halle (UMH) zu installieren, um den routinemäßigen Einsatz sowohl in der Patientenversorgung als auch in Projekten der
klinischen und experimentellen Forschung (z.B. Dokumentation von Versuchstieren oder Gegenständen) in HD-Qualität zu ermöglichen und eine dafür geeignete Bildanalyse einzusetzen. Kennung des
Verfahrens: 0ee73902-f470-4031-8fe1-fc76aa1d0bda Interne Kennung: HAL_UK_2026_12 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des
Auftrags: Lieferungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen 2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Ernst-Grube-Straße 40 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06120 NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine
Informationen Zusätzliche Informationen: weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind
2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen)
1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses
Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem
Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung)
4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der
Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF-Datei in selbst zu
wählender Form einzureichen.)
7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen
Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
8. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung, Installation, Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“,
„Preisblatt“
9. [X] vollständig ausgefüllter Fragenkatalog Medizinprodukte
10. [X] vollständig ausgefüllte und unterschriebene Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl.
Anlage 1-5
11. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer
12. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
13. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
14. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform)
15. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform)
16. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
17. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
18. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform)
19. [X] Mitwirkungspflichten des Universitätsklinikums
20. [X] Beschreibung Art und Umfang der Schulung Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bildung krimineller
Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw.
wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1)
Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße
rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261
Strafgesetzbuch? Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde
gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine
Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch?
/ (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das
Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe
der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von
wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit
einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des
durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1
Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro
belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen
oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert)
Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig)
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des
der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen.
§ 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz
(MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs.
1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB):
Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von
Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie
irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das
Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen
verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor
Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1
SchwarzArbG besteht. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Ganzkörper-3D-Scanner für die Universitätsklinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie am
Universitätsklinikum Halle (Saale) Beschreibung: Beschafft werden soll ein 3D-Ganzkörperimaging-Gerät, welches gleichermaßen für die Routinedokumentation klinischer Befunde (inkl.
sequentielle Diagnostik) von z.B. Naevi und Hauttumoren, entzündlichen Hauterkrankungen, chronischen Wunden, genetisch bedingten Fehlbildungen, Wachstumsstörungen, die Nutzung zur
teledermatologischen Befundung (zeit- und ortsunabhängige Dokumentation und Befundung), als auch für wissenschaftliche Fragestellungen der klinischen Forschung (z.B. Querschnitts- und
Längsschnittstudien ohne und mit Interventionen (z.B. Arzneimitteltherapie, Operationen) sowie seltener Erkrankungen) geeignet ist.
Beabsichtigt ist, einen Ganzkörper-3D-Scanner an der Universitätsmedizin Halle (UMH) zu installieren, um den routinemäßigen Einsatz sowohl in der Patientenversorgung als auch in Projekten der
klinischen und experimentellen Forschung (z.B. Dokumentation von Versuchstieren oder Gegenständen) in HD-Qualität zu ermöglichen und eine dafür geeignete Bildanalyse einzusetzen. Interne
Kennung: HAL_UK_2026_12 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische
Anwendungen Optionen: Beschreibung der Optionen: optionale Leistungsinhalte sind dem Leistungsverzeichnis und Preisblatt zu entnehmen
- Wartungsleistungen inkl. Wartungsvertrag 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum
Erfüllungsort: Universitätsklinikum Halle (Saale)
Universitätsklinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale) 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch
geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind
2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen)
1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses
Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem
Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung)
4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der
Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF-Datei in selbst zu
wählender Form einzureichen.)
7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen
Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
8. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung, Installation, Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“,
„Preisblatt“
9. [X] vollständig ausgefüllter Fragenkatalog Medizinprodukte
10. [X] vollständig ausgefüllte und unterschriebene Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl.
Anlage 1-5
11. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer
12. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
13. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
14. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform)
15. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform)
16. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
17. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
18. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform)
19. [X] Mitwirkungspflichten des Universitätsklinikums
20. [X] Beschreibung Art und Umfang der Schulung 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der
Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person -
Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und
Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Angebotspreis Beschreibung: Die
Angebotswertung erfolgt zu 100% nach dem Preis - unter Einhaltung der geforderten Mindestkriterien.
Es werden insgesamt 100 Punkte (= 100%) vergeben.
Preis zu 100% = 100 Punkte
Der Bieter mit dem geringsten Systemgesamtpreis erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Bieter entsprechend des Preises anteilige Punkte. Bewertung nach Formel:
Punkte = Pmin / PBieter x 100 Punkte
Der Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen. 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=859941 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=859941 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 15/06/2026 10:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des
Eröffnungstermins: 15/06/2026 10:05 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge
werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische
Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum
Halle (Saale) AöR Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale)
AöR Identifikationsnummer: DE811574983 Abteilung: Kaufmännische Direktion Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06120 NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland Kontaktstelle: Geschäftsbereich I - Vergabestelle E-Mail: vergabe@uk-halle.de Telefon: +49 345 557 1841 Fax: +49 345 557 905020 Internet-Adresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt Halle (Saale) Identifikationsnummer: t: 0345514153 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 345 5141529 Fax: +49 345 5141115 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung
der Bekanntmachung: bb2e5c21-8a79-444f-9184-c1bed23f7007 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der
Übermittlung der Bekanntmachung: 11/05/2026 08:32 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 0ee73902-f470-4031-8fe1-fc76aa1d0bda Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=859941&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: d62b0184-0d09-4424-b8d5-de9b9ecd9363Sitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht
und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.
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