Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag
(Германия - Тендер #71726104)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 71726104 Дата публикации: 07-04-2026 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weite Ausschreibung nach VOB Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna Identifikationsnummer: 15082340-0000-87
Internet-Adresse (URL): http://www.sandersdorf-brehna.de Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Postleitzahl / Ort: 06792 Sandersdorf-Brehna NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale
Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere
Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0013 Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet
Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Los 16 - Bodenbelag und Malerarbeiten Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung
(CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 45432100-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 45432110-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 45442110-1 Erfüllungsort: Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Postleitzahl /
Ort: 06809 Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Grundlage für den Ausschluss:
Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Ausschlussgründe: Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und
Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr)" Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 4. der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung:
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9.
das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Grund: Schwere
Verfehlung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung:
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Grund: Verstöße gegen
sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1
GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Einstellung der beruflichen
Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. §
123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren
Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom
16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Einzelheiten zum Verfahrenstyp:
Verfahrensart: Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Präqualifizierung: Der Bieter kann die Eignung durch Angabe der Zertifikatsnummer aus dem
Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOB) für die Leistungsbereiche 112-03 (Maler- und Lackierarbeiten) und 112-05 (Bodenbelagarbeiten) nachweisen. Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe
der Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die
Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis, Referenzen), die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt
sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen. Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber
behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern. Des Weiteren werden die Nachweise gemäß dem Fragebogen von den
aufgeführten Nachunternehmern des Bestbieters nachgefordert. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter
Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A. Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und
Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als
allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Angebote die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattfomr
hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind
zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 27.04.2026. Anfragen werden vom Auftraggeber
anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die
Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt.
Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig
- auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten,
sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht
registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für
die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht
deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in
deutscher Sprache beizufügen. Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine
elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches
Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Quelle der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren zunächst lediglich
eine Eigenerklärung im Fragebogen nachweisen können. Mit dem Angebot sind entsprechende Angaben zu den Referenzen zu machen. Mindestanforderung: Das Referenzprojekt sollte einen wertmäßigen
Umfang von mindestens 90.000 EUR netto oder eine bearbeitete Bodenfläche von mindestens 650 m² umfasst haben. Fachliche Anforderung: Nachweis der fachgerechten Untergrundvorbereitung
(Schleifen/Grundieren) und Verlegung von Linoleumbelägen inkl. Hohlkehlsockelausbildung. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Die angeforderten Referenzangaben müssen umfassen: Die angeforderten Referenzangaben müssen umfassen: Angabe zum Referenznehmer Angabe des
Referenzgebers Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang und Zeitraum und worin besteht die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand Zahl der durchschnittlich
eingesetzten Arbeitnehmer Beschreibung technischer Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme (inkl. Besonderheiten wie Neubau, Umbau, Denkmal) Um den Marktzugang für junge Unternehmen
zu fördern, wird die Vergleichbarkeit nicht allein am Unternehmen, sondern an den handelnden Personen gemessen. Bieter können die einschlägige Berufserfahrung der benannten Projektleitung oder
der Führungskräfte (z. B. aus früheren Anstellungen in verantwortlicher Position oder durch Meisterbriefe) als Referenznachweis anführen. Es genügt der Nachweis, dass die verantwortlichen
Personen bereits Projekte vergleichbarer Komplexität erfolgreich geleitet haben. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn
er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen. Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG) Wird ein Angebot von einer
Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende Anforderungen: Benennung: Im Fragebogen müssen alle Mitglieder namentlich aufgeführt und deren voraussichtliche Leistungsteile beschrieben werden.
Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden. Eigenerklärung:
Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA) Sollen Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer
erbracht werden, gilt: Angabepflicht: Im Fragebogen sind die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich fremdvergeben werden. Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma,
Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe (gemäß § 6e EU Abs. 1-6 VOB/A) vor, muss dieser auf Verlangen des
Auftraggebers ersetzt werden c) Eignungsleihe: Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot
nachzuweisen: Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder technisch) die Leihe erfolgt. Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Besonderheiten: Bei
beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen. Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für
die Vertragsausführung übernehmen. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen. Mindestdeckungssummen (pro
Schadensfall): 3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden Anforderungen an den Versicherungsschutz: Maximierung: Die Jahreshöchstleistung
muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen. Gültigkeit: Der Nachweis muss
spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen. Art des Nachweises: Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch
den Eignungsleihgeber. Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern. Andere wirtschaftliche oder finanzielle
Anforderungen Beschreibung: a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen
(Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist
sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst
auf Anforderung einzureichen. b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom Bieter bzw. allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren, einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Eigenerklärung folgende
Dokumente nachzufordern: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG. Wichtig: Sämtliche nachgeforderten Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren
jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr
entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse)
nachzufordern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Mindestanforderung: Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes
des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) im Bereich Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten von mindestens 365.000 EUR (netto) Unternehmen, die weniger
als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch: Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts
über die finanzielle Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für
Personenschäden, 2,0 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden. 2-fach maximiert Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Berufsgenossenschaft Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Zum Nachweis der
Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Der Nachweis erfolgt primär durch
die Eigenerklärung (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung
erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Registereintragungen. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, zur Verifizierung der
Angaben aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister oder vergleichbare amtliche Dokumente nachzufordern. Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1
VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und
Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind
zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja Anforderungen für die
Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags: Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 EUR netto überschreitet. Nach
Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder
durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. eRechnung: Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen: Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden
elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung: Fristen: Frist für den
Eingang der Angebote: 04.05.2026 12:00 Uhr Bindefrist: Laufzeit in Monaten: 63 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: Eröffnungstermin - Beschreibung: Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der
Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich. Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d4e20ab8d-478076dd4543953d Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche
Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden
aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen
Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Internet-Adresse (URL): https://lvwa.sachsen-anhalt.de Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112
Halle NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax.: +49 345-5141-115 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung: Ausführung von Bodenbelags- und Malerarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in
Roitzsch. Die Leistungen umfassen die großflächige Untergrundvorbereitung, die Verlegung von elastischen Bodenbelägen mit hohen hygienischen Anforderungen sowie umfangreiche Wand- und
Deckenbeschichtungen. Wesentliche Mengenanteile: Bodenbelagsarbeiten: ca. 1.331 m² Untergrundvorbereitung (Reinigen, maschinelles Anschleifen von Zement-Heizestrich und Betonflächen). ca. 1.331
m² Lieferung und Verlegung von Linoleumbelag auf Estrich. ca. 730 lfm Herstellung von Hohlkehlsockeln (H 60 mm) aus Linoleumbelag (inkl. Verschweißung). ca. 63 lfm Stellsockel an Rundstützen
und gerundeten Möbelelementen. ca. 112 lfm Einbau von Dehnfugen-, Abschluss- und Übergangsprofilen aus Aluminium. Einbau von Eingangsmattensystemen (Aluprofilmatten). Maler- und
Lackierarbeiten: ca. 2.579 m² Maschinelle Reinigung von Innenwandflächen (Putz und Trockenbau). ca. 2.579 m² Grundierung und hochwertige Beschichtung von Wandflächen, teilweise mit
Malervlies. ca. 458 m² Grundierung und Beschichtung von Deckenflächen/Unterdecken. ca. 2.201 m² Schutzabdeckung von oberflächenfertigen Bauteilen und Sanitärtrennwänden. Lackierung von ca.
40 Stck. Stahlzargen und Stahlblechtüren. Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch
geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort: Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 01.10.2026
Enddatum der Laufzeit: 18.05.2027 Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche
Informationen: Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Für die
Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren. Bedingungen für die
Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Preis, Beschreibung: Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis., Gewichtung: 100,00 Informationen über die Anwendbarkeit
von EED: EED anwendbar: Nein Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Weitere Informationen
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