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Ausschreibungsdetails Wartung, Prüfung und Reinigung von Abgasabsauganlagen in Baden-Württemberg - VOEK 075-26
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
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10.03.2026
Abgabefrist Angebot:
17.04.2026 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 075-26
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 075-26 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 17.04.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 01.06.2026 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843357 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 17.04.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind die Wartung, Prüfung und Reinigung von Abgasabsauganlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
1. Spezialabgasdüse, Druckluftschlauch, Drucklufttechnik
- Spezialabgasdüse auf Funktion prüfen
- Spezialabsabgasdüse auf Beschädig. und Verschleiß prüfen
- Schmutzfangsieb reinigen und prüfen
- Handventil prüfen
- Sicherheitskupplung prüfen, falls vorhanden
- Überschubbegrenzer prüfen (Lage, fester Sitz)
- Druckluftschlauch und Verbindugen prüfen
- Druckluft T-Stück bei AS 10-D, Steuerkabelausgang auf Dichtheit prüfen
- Auslöseventil prüfen
- Ablöseschiene prüfen (Lage, fester Sitz)
- Druckregler prüfen
- Manometer prüfen
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
2. Saugschlitzkanal (oben und untenliegend)
- Saugschlitzkanal und Dichtlippe auf Beschädigung prüfen
- Fahrstrecke auf einwandfreie Durchfahrt prüfen
- Druckluftspiralschlauch prüfen
- Abgasstutzen am Fahrzeug auf einwandfreien Sitz prüfen
- Einfahrttrichter prüfen
- Verschiebeeinrichtung des Kanales prüfen
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
3. Abgasschlauch
- Abgaschlauch auf Beschädigungen prüfen
- Schlauchhalter prüfen
- Funktionserhaltendes reinigen
- Schlauchschellen prüfen, ggf. nachziehen
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
4. Aufhängesystem + Absaugsystem
- Aufhängung des Federbalancers prüfen / nachstellen / fetten
- Funktion des Federbalancers prüfen, Zugkraft einstellen
- Endanschläge prüfen, eventuell nachjustieren
- Befestigung des Schienensystems prüfen
- Rollwagen auf gesamter Fahrstrecke auf Leichtlauf kontr.
- Funktionserhaltendes reinigen
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
5. Lüftungsverrohrung
- Rohrnetz Dichtigkeit, Befestigung und Beschädigung prüfen
- Prüfen der Drosseleinrichtung
- Prüfen der Fortlufthaube (Dichtheit, Befestigung, Durchlass)
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
6. Ventilator
- Auf Verschmutzung, Beschädigung, und Befestigung prüfen
- Funktionserhaltendes reinigen Venti + Motor
- Laufrad auf Unwucht prüfen (Lagergeräusche)
- Flexible Verbindung auf Dichtheit und Befestigung prüfen
- Schwingungsdämpfer für Ventilator auf Funktion und Rissbildung prüfen, Befestigung nachziehen
- Schutzeinrichtung auf Funktion prüfen
- Drehrichtung des Ventilators überprüfen (Sichtkontrolle)
- Prüfung des Reparaturschalters, falls vorhanden
- Schalldämmhaube auf Befestigung und Funktion prüfen
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
7. Ventilatorsteuerung
- Schaltschrank reinigen
- Prüfen der Nachlaufsteuerung und Druckschalter, ggf. neu Einstellen des Zeitintervalls
- Prüfen der Schaltfunktionen Auto / Hand / Aus
- Prüfen des Motorschutzschalters
- Prüfen des Schaltschrankgehäuses und Kabeleinführungen
- Prüfen aller Anzeigeelemente wie Leuchtdioden
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
8. Kompressor (zur Absauganlage gehörend)
- Prüfen der Befestigung
- Funktionsprüfung, Druckeinstellung
- Kondensat ablassen
- Bei Kompressoren mit Ölschmierung Ölstand prüfen
- Turnus: 1x jährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
9. Prüfbuch
- Prüfen der Einzelluftmengen
- Anbringen der Prüfkennzeichnungen und Prüfsiegel
- Ausfüllen des Prüfbuchprotokolls
- Turnus: 1xjährlich (aller 12 Monate in etwa Zeitabständen)
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Weitere Angaben sind den Besondere Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000-5)
c) Ort der Leistungserbringung Die Ausführungsort sind die Liegenschaften THW OV Emmendigen, 79341 Kenzingen; THW Kehl, 77694 Kehl; THW Waldshut-Tiengen, 79761 Waldshut-Tiengen; THW Singen,
78224 Singen; THW Schopfheim, 79650 Schopfheim; THW Trossingen, 78647 Trossingen; THW Laufenburg, 79725 Laufenburg (Baden).
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.06.2026
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.05.2030
Vertragsende mit Optionen 31.05.2032
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843357&criteriaId=47848
12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen gemäß Preisblatt bestimmt, vorausgesetzt die
geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes
sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten
weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 02.04.2026 gestellt werden, damit
zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden
nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden
Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche
Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung
zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für
das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung
seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus
für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den
der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) und in die Preisgleitklausel (Anlage
C-03b) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer
neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter
nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen
der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom
Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter sind das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) und optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-03b) auszufüllen, die Formulare werden für eine erste
Prüfung herangezogen. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des
Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 01.06.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag
rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere
urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien B-03_Bieterauskunft_VOEK_075-26.docx 10.03.2026 07:43 PDFXML XVergabe GUID: efffb0ce-2a37-43b1-82b1-87f3f0691b24 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843357&cookieCheck
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