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Ausschreibungsdetails Austausch von 310 Mehrfachsensormeldern einschließlich Programmierung mit der Brandmeldezentrale (VOEK 543-25)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
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03.03.2026
Abgabefrist Angebot:
16.04.2026 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 543-25
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn Telefon: +49 30 31810 E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie
Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 543-25 3.
Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 16.04.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 16.06.2026 c) Sprache Deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=839599 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 16.04.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen Demontage, fachgerechte Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von Meldern einer Brandmeldeanlage im
Wasserstraßen Neubauamt Helmstedt gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen) und den zusätzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 in den
Vergabeunterlagen)
Es sind ausschließlich Melder zu verbauen, welche für den Einsatz gemäß DIN 14675-1 zugelassen sind.
Für die einzubauenden Melder ist eine Gerätegarantie des Herstellers von mindestens 4 Jahren nachzuweisen.
Für die Montage von Melder gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14675-1
verbindlich.
Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Melder mindestens zu erfüllen:
- Streulicht Rauchmelder,
- integrierte Batterie,
- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14675-1,
- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
- Prozessanalogmelder mit integraler Intelligenz,
- Eigenfunktionskontrolle,
- Notredundanz,
- Alarm- und Betriebsdatenspeicherung,
- Alarmanzeige.
Die auszusondernden vorhandenen Melder sind zu demontieren und durch einen fabrikneuen Melder zu ersetzen. Die demontierten Melder sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und
umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14675-1, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
Ausführungsbestimmungen festgelegt.
Die Montage hat durch Schraubmontage (wahlweise Einloch-/Zweiloch) zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig.
Weitere Angaben zur Art und zum Umfang der Leistung sind aus der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen) und den zusätzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C-01 in den
Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000-6)
c) Ort der Leistungserbringung Wasserstraßen Neubauamt Helmstedt, Walbecker Straße 23b, 38350 Helmstedt
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose 1 Los: Austausch von 310 Stück Mehrfachsensormeldern und deren Programmierung mit der Brandmeldezentrale
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung spätestens am 01.07.2026 zustande. Sämtliche Rauchwarnmelder müssen
von der Auftragnehmerin bis zum 01.08.2026 geliefert sein. Die Demontage der auszusondernden Rauchwarnmelder, die Montage, die Inbetriebnahme und Programmierung mit der Brandmeldezentrale erfolgt
ab dem 01.08.2026 und muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen Im Falle der verspäteten und/oder nicht vertragsgemäßen Erbringung der in der Anlage Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen)
aufgelisteten Leistungen durch die Auftragnehmerin ist die Auftraggeberin berechtigt, nach § 9 VOL/B eine Vertragsstrafe geltend zu machen.
Pro verspäteten Tag der Anlieferung, also ab dem 01.08.2026 würden 0,1% des gesamten Auftragswertes (ohne Umsatzsteuer) fällig werden. Die Summe aller Vertragsstrafen in einem Vertragsjahr ist
auf 5 % des dem Auftragnehmer für das Jahr geschuldeten Vergütung ohne Umsatzsteuer beschränkt.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Für die zu erbringenden Leistungen erhält die Auftragnehmerin das im Preisblatt und Leistungsbeschreibung (Anlage B-02 bzw. C-02 in den Vergabeunterlagen) vereinbarte Entgelt jeweils zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Damit sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen abgegolten. In der Vergütung sind sämtliche Nebenkosten enthalten
Für Leistungen, welche die Auftragnehmerin abweichend von diesem Vertrag erbringt, ohne dazu in Textform durch die Auftraggeberin beauftragt worden zu sein, steht ihr weder eine Vergütung noch
eine Kostenerstattung zu.
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer Rechnungslegung unter Beifügung der rechnungsbegründenden Unterlagen seitens der Auftragnehmerin. Die rechnungsbegründenden Unterlagen
sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 in den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung.
Die Rechnung muss alle für die Abrechnung relevanten Daten und Preisbestandteile enthalten.
Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-Rechnungsverordnung verpflichtend.
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Datenformat nach EN 16931, wie z. B. XRechnung.
Rechnungen sind ausschließlich über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen: https://xrechnung-bdr.de/. Zulässige Übermittlungswege innerhalb der OZG-RE sind:
- Rechnungserstellung auf der Plattform
- Rechnungsupload über die Plattform
- Rechnungsversand per E-Mail an die nutzerkontospezifische Zieladresse
- Rechnungsübermittlung über Peppol
Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Leitweg-ID zur Übermittlung von Rechnungsinformationen an die Bundesanstalt lautet 991-80032-33
Weitere verbindlich einzuhaltende Vorgaben zur Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Pflichtangaben auf Rechnungen, der Nutzung der OZG-RE für den zentralen
Rechnungseingang sowie mögliche Ausnahmen nach der E-RechV sind unter www.bundesimmobilien.de -> Information -> Rechnungsstellung aufgeführt.
Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Hiervon ausgenommen sind Rechnungen nach § 3 Absatz 3 E-RechV.
Die Fälligkeit von Zahlungsansprüchen tritt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang einer mit allen notwendigen Unterlagen in prüffähiger Form gemäß § 15 Nr. 1 VOL/B aufgestellten
Rechnung ein, die auch den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entspricht. Die Zahlungsfrist beginnt jedoch frühestens mit Ablauf des Tages, an dem alle die Zahlung begründenden Voraussetzungen
(ordnungsgemäße Lieferung und ggf. erfolgreiche Güteprüfung und/oder Abnahme) vorliegen.
Die Zahlung erfolgt auf ein von der Auftragnehmerin noch zu benennendes Konto. Anfallende Überweisungsgebühren trägt die Auftragnehmerin.
Überzahlungen und Guthaben sind grundsätzlich zurück zu erstatten und können nicht aufgerechnet werden. Der Auftragnehmerin wird hierfür durch die Auftraggeberin eine Bankverbindung benannt.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Guthaben binnen 30 Kalendertagen nach Mitteilung der Bankverbindung zu überweisen.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO, §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich
der als Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. In diesem Fall sind auf
gesonderte Anforderung der Auftraggeberin aufgestellte auftragsspezifische Eignungskriterien gemäß Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) wie bspw.
drei vergleichbare Referenzen zusätzlich beizubringen.
Es kann nach § 35 Abs. 3 UVgO alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit
der EEE eingereichten Unterlagen gemäß § 35 Abs. 3 UVgO, § 50 Abs. 2 VgV nach.
Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem
Verfahren.
Können aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht eingereicht werden, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt,
können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
12. Zuschlagskriterien Preis 100 %
Der Preis wird 100 % gewichtet.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung
ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu
erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung. 14.
Sonstige Angaben Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 07.04.2026 bei der
e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich
ist.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur
Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei
eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste
Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist
zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot
abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem
Weg, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Das elektronische Angebot muss mindestens in Textform eingereicht werden (lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des
Angebotsschreibens (Anlage B-01)). Eine Einreichung in einer höheren Form (erweiterte oder qualifizierte elektronische Signatur) ist ebenfalls möglich.
Hinweis gemäß § 7 Abs. 4 UVgO, § 11 Abs. 3 VgV:
Weitergehende Informationen zur e-Vergabe sind auf evergabe-online.de zu finden. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform steht der e-Vergabe HelpDesk zur Verfügung.
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Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.
Der Bieter hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin (einschließlich denen des jeweiligen leistungsempfangenden Nutzers/Mieters)
-auch über den Abschluss des Vergabeverfahrens hinaus- Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter ist hierbei verpflichtet, das geltende Datenschutzrecht sowie alle sonstigen anwendbaren
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und zum Fernmeldegeheimnis zu beachten. Er hat hierzu auch alle Beschäftigten
des Unternehmens und alle anderen für ihn an diesem Auftrag beteiligten Personen entsprechend zu verpflichten.
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin (Anlage A-02 der Vergabeunterlagen) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Für das Angebot ist das Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines
Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im
veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein
lesbares Format konvertiert werden können. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben
mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die
Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Sofern ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine
Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.
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Der Bieter ist bis 16.04.2026 (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der
Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
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Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft
auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht.
Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will,
benennen (siehe Ziffer 5.2 der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen).
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Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen, aus der die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten
oder Ressourcen hervorgehen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen
des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide
Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 0a62e1ee-4b95-403a-af6a-2e95bb6c3d8e Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=839599&cookieCheck
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