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Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) (Германия - Тендер #70932069)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 70932069
Дата публикации: 26-02-2026
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

26.02.2026

Abgabefrist Angebot:

30.03.2026 11:00

Geschäftszeichen:

206252_10 233/00008#0007

Anzahl Lose:

1

Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:

Verfahren

Vergabestelle:

Umweltbundesamt

Letzte Änderung:

26.02.2026 04:30

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Beschreibung: Ausgeschrieben werden IT-Serviceleistungen, die in Form eines EVB IT-Servicevertrags zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Der Leistungsumfang ist auf 70 Personentage pro Jahr ausgelegt.
    .
    Der Betrieb des aktuell in der DEHSt eingesetzten IT-VBS auf der Basis von DOMEA® muss gewährleistet sein. Im Rahmen der Systembetreuung werden u. a. folgende Leistungen nachgefragt:
    .
    ▸ Unterstützung im Rahmen der Fach- und Systemadministration;
    ▸ Behebung technischer Störungen und funktioneller Mängel;
    ▸ Einspielen von Patches und Updates;
    ▸ Entwicklung und Implementierung technischer Schnittstellen;
    ▸ Testen und Dokumentieren von Systemänderungen;
    ▸ Übergabe der Dokumente und Quellen;
    ▸ Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Architekturkonzepts für die IT gestützte Vorgangsbearbeitung;
    ▸ Einführung ergänzender Komponenten für die IT gestützte Vorgangs-bearbeitung;
    ▸ Mitwirkung am Produkt-Upgrade von DOMEA® auf das ECM for Government.
    .
    Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben der Leistungsbeschreibung. Kennung des Verfahrens: 02ce0487-b297-4701-b1d2-d04582f2c8d1 Interne Kennung: 206252_10 233/00008#0007 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
    Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
    123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
    abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
    § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
    ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
    1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
    Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
    5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
    /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
    Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
    Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
    de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
    Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
    html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
    Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
    zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
    Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
    html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
    Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
    zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
    m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
    de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
    Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Insolvenz: Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
    GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
    /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
    pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
    124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
    beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
    Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
    gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
    Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
    m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
    de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
    Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
    Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
    de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
    pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
    Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
    ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
    Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
    html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
    Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
    zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
    ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Rein nationale Ausschlussgründe: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
    Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
    Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

    - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
    Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab.
    Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem
    Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats
    vorzulegen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Beschreibung: Ausgeschrieben werden IT-Serviceleistungen, die in Form eines EVB IT-Servicevertrags zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Der Leistungsumfang ist auf 70 Personentage pro Jahr ausgelegt.
    .
    Der Betrieb des aktuell in der DEHSt eingesetzten IT-VBS auf der Basis von DOMEA® muss gewährleistet sein. Im Rahmen der Systembetreuung werden u. a. folgende Leistungen nachgefragt:
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    ▸ Unterstützung im Rahmen der Fach- und Systemadministration;
    ▸ Behebung technischer Störungen und funktioneller Mängel;
    ▸ Einspielen von Patches und Updates;
    ▸ Entwicklung und Implementierung technischer Schnittstellen;
    ▸ Testen und Dokumentieren von Systemänderungen;
    ▸ Übergabe der Dokumente und Quellen;
    ▸ Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Architekturkonzepts für die IT gestützte Vorgangsbearbeitung;
    ▸ Einführung ergänzender Komponenten für die IT gestützte Vorgangs-bearbeitung;
    ▸ Mitwirkung am Produkt-Upgrade von DOMEA® auf das ECM for Government.
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    Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: 206252_10 233/00008#0007 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur Menge: 2,240 Stunde Optionen: Beschreibung der Optionen: .
    - Überschretungsoption auf das vereinbarte Abrufkontingent i. H. v. 20 % (56 PT). Daraus ergibt sich eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge von 336 PT. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf vollständigen Abruf der ermittelten Höchstmenge.
    - Verlängerungsoption um 12 Monate bis 30.04.2030 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 36 Monat 5.1.4 Verlängerung Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 5.1.6 Allgemeine Informationen Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.

    Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem.
    § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
    Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert:

    Umfassende Fachkenntnisse über das Produkt DOMEA® wie auch langjährige Projekterfahrung mit dem Produkt DOMEA®. Expertise in System- und Softwarearchitektur sowie Fachkenntnisse über das Produkt ECM for Government der Firma Open Text. Im Einzelnen:

    - Die Leistungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Systembetreuung sowie auf die Unterstützung bei der Systementwicklung. Der künftigen IT-Dienstleister kann als Beleg der fachlichen Qualifikation eine Zertifizierung als Service-Partner der Firma Open Text für das Produkt DOMEA® vorlegen, den Nachweis erbringen, als registrierter Partner der Firma Open Text für das Produkt DOMEA® geführt zu werden, einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis der zurückliegenden 5 Jahre aufführen, aus dem erkennbar ist, als IT-Dienstleister für das Produkt DOMEA® für andere Auftragnehmer tätig gewesen zu sein.
    - Der künftige IT-Dienstleister ist aufgefordert, sein Fach- und Praxiswissen über die ausgeschriebenen Leistungen anhand zweier Referenzen - davon mindestens eine aus einem nicht länger als 1 Jahr zurückliegendem Vertragsverhältnis - zu belegen.
    - Der künftige IT-Dienstleister stellt sicher, dass mindestens zwei Fachkräfte mit dem unter dem vorherigen Anstrich belegten Wissen für die Betreuung von DOMEA® zur Verfügung stehen.
    - Der künftige IT-Dienstleister verfügt über einen erfahrenen Systemarchitekten; dessen Qualifikation und Projekterfahrungen nachgewiesen werden können.
    - Der künftige IT-Dienstleister kann Fachwissen zum Produkt ECM for Government der Firma Open Text GmbH nachweisen. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem günstigsten Brutto-Angebostpreis. Der Gesamtpreis ergibt sich aus den angebotenen Tagessätzen pro Vertragsjahr und der vertraglich vereinbarten Höchstmenge. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2026 10:59 Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=839019 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=760283 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/03/2026 11:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 30/03/2026 13:00 Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
    Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

    Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt Organisation, die Angebote entgegennimmt: Umweltbundesamt Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt Identifikationsnummer: 991-01894-95 Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle Ort: Dessau-Roßlau Postleitzahl: 06844 NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland E-Mail: Z1.5@uba.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Identifikationsnummer: 12345 Postanschrift: Villemomblerstraße 76   Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49228 9499 0 Fax: +49228 9499 163 Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bdcbb557-ad26-4764-a079-10e51f2b3a90 - 02 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/02/2026 14:09 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 02ce0487-b297-4701-b1d2-d04582f2c8d1 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=839019&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: d38892bc-7593-496f-b58a-bb9d194f6502 Sitzung erneuern

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