Planungsleistungen für kommunale Baumaßnahmen (der Städtebauförderung)
(Германия - Тендер #70738507)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 70738507 Дата публикации: 16-02-2026 Источник тендера: Bund.de
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EU-weite Ausschreibung nach VgV Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Bautzen Identifikationsnummer:
14625020-SV01-72 Internet-Adresse (URL): www.bautzen.de Postanschrift: Fleischmarkt 1 Postleitzahl / Ort: 02625 Bautzen NUTS-3-Code: DED2C Land: Deutschland Kontaktstelle: Bauverwaltungsamt
E-Mail: vergabe@bautzen.de Telefon: +49 3591 534-630 Fax: +49 3591534-633 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine
öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten
Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 60.3_2026-0013 Titel: Planungsleistungen für kommunale Baumaßnahmen (der Städtebauförderung)
Beschreibung: Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen: Grundleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 und Besondere Leistungen (§§ 45ff. HOAI) Art des Auftrags:
Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71200000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71300000-1
Angaben zum Erfüllungsort: Postleitzahl / Ort: 02625 Bautzen NUTS-3-Code: DED2C Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Ausschlussgründe: Grund: Mit Insolvenz
vergleichbares Verfahren Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund:
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der
Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Grund: Bildung krimineller
Vereinigungen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach §
124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen
zu übermitteln. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann
ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem
Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Grund: Betrug oder
Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB
Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer
Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Insolvenz Beschreibung: Fakultativer
Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des
Vergabeverfahrens Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem
Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer
5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu
jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren
öffentlichen Auftrags Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu
jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Einstellung der beruflichen
Tätigkeit Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Verstöße gegen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von
der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem
Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Verfahren: Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen: Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung
zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine
Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Eignungskriterien: Eignung zur
Berufsausübung Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Weitere Bedingungen zur
Qualifizierung: Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich
vor, fehlende, unvollständige oder unklare Informationen und Unterlagen NICHT nachzufordern. Folglich werden Angebote, bei den Angaben bzw. Unterlagen fehlen, unvollständig oder unklar sind
OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen. Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige
Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit
Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig
wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung
ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und
Vertragsbedingungen. Elektronische Rechnungsstellung: Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen: Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die
Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung: Fristen I: Frist für den Eingang der Angebote: 17.03.2026 09:00 Uhr Bindefrist: Laufzeit in Tagen: 42 (ab dem
Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: Datum/Zeitpunkt
der Angebotsöffnung: 17.03.2026 09:00 Uhr Zusätzliche Informationen: Ende der Bindefrist am 28.04.2026 Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL):
https://www.evergabe.de Auftragsunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4be5a7bc-54e4bbda6129fe5f Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche
Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig Identifikationsnummer: t:03419773800
Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/ Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: post@lds.sachsen.de Telefon:
+493419773800 Fax.: +493419771049 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der
Beschaffung: Beschreibung: Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen: Grundleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 und Besondere Leistungen (§§ 45ff. HOAI) sowie für die
weiteren erforderlichen Fachplanungen, mit den spezifischen Anforderungen des Förderprogramms sowie der lokalen Gegebenheiten Los 1 - Grundhafter Ausbau des Kreuzungsbereiches Äußere
Lauenstraße/Lauengraben, Teilbereich Seminarstraße und Rückbau Fußgängertunnel Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und
mittlere Unternehmen (KMU): Nein Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 04.05.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2032
Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung
von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien: Qualitätskriterium Eingesetztes Personal, Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals und Referenzen des eingesetzten Personals, Gewichtung: 30,00 Preis,
Beschreibung: Preis, Gewichtung: 70,00 Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den
Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Weitere Informationen
Bekanntmachung
(HTML-Seite)
Mehr Informationen
Kartenansicht Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen für das ARD Distribution
Media Asset Management System (ARD D-MAM)
Planung Neubau der Mensa für die Grundschule Darme und Gauerbach in Lingen (Ems):
Fachplanung HLS
Betrieb des Parkbades durch einen Personaldienstleister in der Saison 2026
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Einstellungen. Angestellte und Beamte
Ausbildung und Studium
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