Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 12 Innenputzarbeiten
(Германия - Тендер #69955791)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 69955791 Дата публикации: 15-01-2026 Источник тендера: Bund.de
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eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weite Ausschreibung nach VOB Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Identifikationsnummer: 15082340-0000-87 Internet-Adresse (URL): http://www.sandersdorf-brehna.de Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Postleitzahl / Ort: 06792 Sandersdorf-Brehna NUTS-3-Code: DEE05
Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Art des öffentlichen Auftraggebers:
Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder
Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für
andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0002
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 12 Innenputzarbeiten Beschreibung: Los 12 - Innenputz Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der
Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 45410000-4 Erfüllungsort: Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Postleitzahl / Ort: 06809 Roitzsch (Ortsteil der Stadt
Sandersdorf-Brehna) NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Grundlage für den Ausschluss: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Ausschlussgründe:
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8,
9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" Grund: Bildung krimineller
Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung:
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Grund: Verstöße
gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: ( ) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des
Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen
Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S.
1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund:
Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund:
Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Rein nationale
Ausschlussgründe Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Einzelheiten zum
Verfahrenstyp: Verfahrensart: Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind ausgefüllt einzureichen: 1. elektronisches
Angebotsschreiben 2. Leistungsverzeichnis mit den Fabrikats- und Preisangaben des Bieters 3. Fragebogen zur Eignung 4. Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, falls erforderlich, sind bereits
mit Angebotsabgabe namentlich zu benennen, entsprechend VHB 233 5. Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend) entsprechend VHB 235 6. Erklärung über die Bildung
einer Bietergemeinschaft entsprechend VHB 234 (soweit zutreffend) Präqualifizierung: Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines
Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) abgegeben werden. Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im
Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte
Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis), die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht
hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen. ohne Präqualifizierung Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: gültiger Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (zum Zeitpunkt der Abgabe
nicht älter als 6 Monate) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine
Mitgliedschaft in der Soka besteht, bitten wir um eine formlose Erklärung) aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen/Finanzamt (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) aktuell
gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt Referenzen in Bezug auf vergleichbare Baumaßnahmen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die
Mindestangaben lt. FB 124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer usw.) Der Auftraggeber überprüft stichprobenartig die
eingereichten Referenznachweise. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate) Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Ablaufdatums sowie Angaben zur Deckung von
Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die auf Anforderung die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei
der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Hinweise zum Verfahren: Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot
bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Angebote die über den Button "Nachrichten" hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht
berücksichtigt werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges
Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 05.02.2026. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei
Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und
Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten
Unternehmensnamens auf dem registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen
gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen,
keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine
Kosten erstattet. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte
Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form
einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu
übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine elektronische Auktion
durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Quelle der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung:
Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind auf Verlangen mindestens drei Referenznachweise mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der
ausgeführten Leistung Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten
Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers Die Referenzen müssen
Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (2020 - 2024) belegen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Durchschnittliche jährliche
Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung darüber, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Zahl der in den
letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben mit dem Angebot.
Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Nachunternehmer: Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 des TVergG LSA ist es erforderlich, dass Nachunternehmen bei der Angebotsabgabe benannt werden. Mit
Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob beabsichtigt ist, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene
Teilleistung mittels gesonderter Anlage "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen " mit Angebot anzugeben. Zudem müssen Bieter gemäß § 14 Abs. 2 (Formblatt "Handlungsanweisung
Nachunternehmer) erklären, dass die Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter
selbst einhalten möchte. Auf gesondertes Verlangen müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden.
Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers
ersetzen. Eignungsleihe: Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob Kapazitäten anderer Unternehmen in Form der Eignungsleihe genutzt werden sollen. Wenn dies so
ist, ist die vorgesehene Kapazität im "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" anzugeben. Auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers müssen die Angaben zur Firma, zur
Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden. Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen
Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ersetzen Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren
zugelassen. Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob beabsichtigt ist, die Leistung durch eine Bietergemeinschaft zu erbringen. Wenn dies so ist, ist die
gesonderte Anlage "VHB 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" mit Angebot abzugeben. Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer
gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung,
dass der Bieter im Auftragsfall über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit verfügt. der Bieter nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, diese aber spätestens bei
Ausführungsbeginn vorliegt. Angabe der Deckung inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln (Fragebogen zur Eignung, Versicherungsnachweis auf Verlangen) Andere wirtschaftliche oder
finanzielle Anforderungen Beschreibung: a) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen
vorgelegt wird. b) Ausschlussgründe Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. für das Unternehmen des Bieters ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU VOB/A vorliegt. zwar für das Unternehmen des Bieters ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, er jedoch für sein Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. c) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter hat auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorzulegen. d)
Eigenerklärung, dass der Bieter Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist. Der Bieter hat auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Eigenerklärung ausreichend) Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Eigenerklärung zu Registereintragungen Auf Verlangen - Einreichung
von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 12 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
auf Verlangen des AG Beschreibung: Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist. Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Nachforderung von Unterlagen: Die
Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist
geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote
einreichen: Ja Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert
250.000 € netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten. Beide Sicherheiten
können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. eRechnung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen: Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach
der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur
Einreichung: Fristen: Frist für den Eingang der Angebote: 16.02.2026 11:00 Uhr Bindefrist: Laufzeit in Monaten: 63 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der
Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 16.02.2026 11:00 Uhr
Eröffnungstermin - Beschreibung: Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de Auftragsunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19bbbf8d7d5-47865d5e85445a31 Verbindliche
Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für
Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Internet-Adresse (URL):
https://lvwa.sachsen-anhalt.de Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax.: +49
345-5141-115 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines weitestgehend eingeschossigen, in Teilbereichen überhöhten Neubaus in Massivbauweise. 203 qm Kalkzementputz, einlagig, inkl. Grundierung
Untergrund Beton/KS-Mauerwerk 50 lfm Kalkzementputz, Leibungen 1.434 qm Gipskalkputz, einlagig, D 15mm, inkl. Grundierung Untergrund Beton/KS-Mauerwerk 380 lfm Gipskalkputz, Leibungen 360 lfm
Anputzleiste Kunststoff 340 lfm Eckschutzschine verzinkt 18 lfm Eckschutzschiene, Edelstahl 50 lfm Putzabschlussprofil verzinkt 1.130 lfm Kellenschnitt 221 lfm Putzabstellung Türöffnung 160
lfm Putzarmierung zur Rissüberbrückung, bis 40 cm breit Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort: Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 10.06.2026 Enddatum der Laufzeit: 28.07.2026 Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die
Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen
Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der
anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen
gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren. Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Preis, Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berucksichtigung von Nachlassen., Gewichtung: 100,00 Informationen über die Anwendbarkeit von
EED: EED anwendbar: Nein Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Weitere Informationen
Bekanntmachung (HTML-Seite)
Mehr Informationen
Kartenansicht KLA Boenen - Uebergeordnete E-Technik SEW, BHKW und vPLS
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