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Neu­bau ei­ner Kin­der­ta­ges­stät­te im Stadt­ge­biet San­ders­dorf-Breh­na, OT Roitzsch - Los 12 In­nen­putz­ar­bei­ten (Германия - Тендер #69955791)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bund.de
Номер конкурса: 69955791
Дата публикации: 15-01-2026
Источник тендера:


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Регистрация
Kurzinfo Leistungen und Erzeugnisse
Bauleistungen Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung Vergabeverfahren
Bauleistungen (VOB) Vergabeart
Offenes Verfahren Angebotsfrist
16.02.2026 Erfüllungsort
06809 Sandersdorf-Brehna Sachsen-Anhalt
Karte anschauen CPV-Code
45410000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
  • EU-weite Ausschreibung nach VOB Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna Identifikationsnummer: 15082340-0000-87 Internet-Adresse (URL): http://www.sandersdorf-brehna.de Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Postleitzahl / Ort: 06792 Sandersdorf-Brehna NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0002 Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 12 Innenputzarbeiten Beschreibung: Los 12 - Innenputz Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 45410000-4 Erfüllungsort: Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Postleitzahl / Ort: 06809 Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Grundlage für den Ausschluss: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Ausschlussgründe: Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Einzelheiten zum Verfahrenstyp: Verfahrensart: Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind ausgefüllt einzureichen: 1. elektronisches Angebotsschreiben 2. Leistungsverzeichnis mit den Fabrikats- und Preisangaben des Bieters 3. Fragebogen zur Eignung 4. Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, falls erforderlich, sind bereits mit Angebotsabgabe namentlich zu benennen, entsprechend VHB 233 5. Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend) entsprechend VHB 235 6. Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend VHB 234 (soweit zutreffend) Präqualifizierung: Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) abgegeben werden. Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis), die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen. ohne Präqualifizierung Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: gültiger Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der Soka besteht, bitten wir um eine formlose Erklärung) aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen/Finanzamt (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt Referenzen in Bezug auf vergleichbare Baumaßnahmen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben lt. FB 124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer usw.) Der Auftraggeber überprüft stichprobenartig die eingereichten Referenznachweise. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate) Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Ablaufdatums sowie Angaben zur Deckung von Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die auf Anforderung die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Hinweise zum Verfahren: Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Angebote die über den Button "Nachrichten" hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 05.02.2026. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Quelle der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind auf Verlangen mindestens drei Referenznachweise mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers Die Referenzen müssen Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (2020 - 2024) belegen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung darüber, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben mit dem Angebot. Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Nachunternehmer: Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 des TVergG LSA ist es erforderlich, dass Nachunternehmen bei der Angebotsabgabe benannt werden. Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob beabsichtigt ist, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene Teilleistung mittels gesonderter Anlage "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen " mit Angebot anzugeben. Zudem müssen Bieter gemäß § 14 Abs. 2 (Formblatt "Handlungsanweisung Nachunternehmer) erklären, dass die Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einhalten möchte. Auf gesondertes Verlangen müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden. Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ersetzen. Eignungsleihe: Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob Kapazitäten anderer Unternehmen in Form der Eignungsleihe genutzt werden sollen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene Kapazität im "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" anzugeben. Auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden. Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ersetzen Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob beabsichtigt ist, die Leistung durch eine Bietergemeinschaft zu erbringen. Wenn dies so ist, ist die gesonderte Anlage "VHB 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" mit Angebot abzugeben. Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter im Auftragsfall über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit verfügt. der Bieter nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, diese aber spätestens bei Ausführungsbeginn vorliegt. Angabe der Deckung inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln (Fragebogen zur Eignung, Versicherungsnachweis auf Verlangen) Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: a) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird. b) Ausschlussgründe Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. für das Unternehmen des Bieters ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU VOB/A vorliegt. zwar für das Unternehmen des Bieters ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, er jedoch für sein Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. c) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter hat auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorzulegen. d) Eigenerklärung, dass der Bieter Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist. Der Bieter hat auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Eigenerklärung ausreichend) Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Eigenerklärung zu Registereintragungen Auf Verlangen - Einreichung von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 12 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer auf Verlangen des AG Beschreibung: Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist. Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 € netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. eRechnung: Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen: Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung: Fristen: Frist für den Eingang der Angebote: 16.02.2026 11:00 Uhr Bindefrist: Laufzeit in Monaten: 63 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 16.02.2026 11:00 Uhr Eröffnungstermin - Beschreibung: Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich. Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de Auftragsunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19bbbf8d7d5-47865d5e85445a31 Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Internet-Adresse (URL): https://lvwa.sachsen-anhalt.de Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax.: +49 345-5141-115 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines weitestgehend eingeschossigen, in Teilbereichen überhöhten Neubaus in Massivbauweise. 203 qm Kalkzementputz, einlagig, inkl. Grundierung Untergrund Beton/KS-Mauerwerk 50 lfm Kalkzementputz, Leibungen 1.434 qm Gipskalkputz, einlagig, D 15mm, inkl. Grundierung Untergrund Beton/KS-Mauerwerk 380 lfm Gipskalkputz, Leibungen 360 lfm Anputzleiste Kunststoff 340 lfm Eckschutzschine verzinkt 18 lfm Eckschutzschiene, Edelstahl 50 lfm Putzabschlussprofil verzinkt 1.130 lfm Kellenschnitt 221 lfm Putzabstellung Türöffnung 160 lfm Putzarmierung zur Rissüberbrückung, bis 40 cm breit Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort: Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 10.06.2026 Enddatum der Laufzeit: 28.07.2026 Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren. Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Preis, Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berucksichtigung von Nachlassen., Gewichtung: 100,00 Informationen über die Anwendbarkeit von EED: EED anwendbar: Nein Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Weitere Informationen
  • Bekanntmachung (HTML-Seite)
  • Mehr Informationen
  • Kartenansicht KLA Boe­nen - Ue­ber­ge­ord­ne­te E-Tech­nik SEW, BHKW und vPLS
  • Flie­sen­ar­bei­ten
  • Neu­bau Stahl­spund­wand (Los1) + Kampf­mit­tel­be­sei­ti­gung (Los2) _Neu­bau Ha­fen­be­triebs­ge­bäu­de Wan­ger­oo­ge
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