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Projekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien (Германия - Тендер #69772459)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 69772459
Дата публикации: 08-01-2026
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Projekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

08.01.2026

Abgabefrist Angebot:

26.02.2026 14:00

Geschäftszeichen:

FKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035

Anzahl Lose:

1

Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:

Verfahren

Vergabestelle:

Umweltbundesamt

Letzte Änderung:

08.01.2026 04:15

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Projekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien Beschreibung: Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern.
    Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts.
    Die direkten Projektziele sind:
    - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können.
    - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten.
    - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen).

    Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kennung des Verfahrens: 33386621-302f-4ce8-bbb9-7e93c99f31d8 Interne Kennung: FKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort ist auch Bulgarien. 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
    Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
    123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
    abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
    § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
    ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
    1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
    Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
    5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
    /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
    Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
    Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
    de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
    Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
    html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
    Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
    zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
    Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
    html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
    Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
    zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
    m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
    de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
    Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
    124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
    beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
    Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
    gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
    Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
    m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
    de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
    Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
    augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
    GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
    nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
    Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
    Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
    de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
    ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
    kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
    abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
    pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
    gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
    Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
    ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
    Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
    Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
    Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
    den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
    über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
    Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
    html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
    Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
    zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
    ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Rein nationale Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des
    Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de
    /aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.
    gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz –
    MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.
    de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22
    Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de
    /lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
    dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
    Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied
    der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab.
    Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe
    vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem
    Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde
    einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats
    vorzulegen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Projekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien Beschreibung: Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern.
    Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts.
    Die direkten Projektziele sind:
    - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können.
    - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten.
    - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen).

    Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Interne Kennung: FKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort ist auch Bulgarien. 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 13/04/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Expertise und Erfahrung in der Anwen-dung von BESTAL: Nachweis von 3 Fällen, in denen BESTAL angewandt wurde, mit Links zu geeigneten Internetinformationen oder, falls es keine Internetlinks gibt, Eigenerklärung mit In-formationen darüber, in welchen Fällen wie BESTAL angewandt wurde, sowie mit Kontaktdaten zu jeweils mindestens einer Person, die zu diesen Informationen Auskunft geben kann Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Expertise und Erfahrung in der Konzipierung und Organisation von Software-Schulungen: Nachweis mit 2 Projektreferenzen der letzten 5 Jahre mit Internetlinks oder, falls es keine Internet-links gibt, Eigenerklärung mit einer Dokumentation über Inhalt und Ergebnisse der Projekte sowie mit Kontaktdaten zu jeweils mindestens einer Person pro Projekt, die zu diesen Informationen Auskunft geben kann Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Verfügbarkeit eines geeignetes Veranstaltungsortes: Bestätigung der für den Veranstaltungsort verantwortlichen Organisation (Eigentümer oder Betreiber), dass der Veranstaltungsort für die Schulungen im gewünschten Zeit-fenster und im gewünschten Umfang (Anzahl der Schulungen) genutzt werden kann Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift: Nachweis durch Mitarbeitendenprofil - oder - Lebenslauf und 1 Beispiel für die Qualität des Umgangs mit relevanter Fachterminologie auf Englisch, z. B. durch die Referenz einer Publikation - oder - eine Leseprobe von 1 DIN A4-Seite Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Ausgezeichnete Kenntnisse der bulgarischen Sprache in Wort und Schrift: Nachweis durch Mitarbeitendenprofil - oder - Lebenslauf und 1 Beispiel für die Qualität des Umgangs mit relevanter Fachterminologie auf Englisch, z. B. durch die Referenz einer Publikation - oder - eine Leseprobe von 1 DIN A4-Seite Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Erfahrung in der Arbeit mit Bulgarien oder anderen Ländern Mittel- und Osteuropas bzw. anderen Transformations-, Entwicklungs- oder Schwellenländern: Nachweis durch Mitarbeitendenprofil - oder - Lebenslauf Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Persönliche und technische Kapazitäten, um die APs zu planen, zu organisieren und zu steuern (Projektmanagement): Nachweis durch Eigenerklärung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sowie die Kriterien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Projektdurch-ührung sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Tz. 11 aufgeführt. Beschreibung: Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und
    nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der
    Bewertungsmatrix stehenden Kriterien erlauben. Diese Ausführungen des
    Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber.
    Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen,
    werden nicht weiter berücksichtigt. Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis Beschreibung: Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
    Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme
    aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl
    dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter
    Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag. Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage der Punktpreisberechnung. Die Punktpreisberechnung erfolgt nur bei Angeboten, die beim Kriterium 1 (Qualität des Angebots) zu allen Unterkriterien sowie insgesamt die erforderliche Mindestpunktzahl erreichen. Angebote, die die erforderliche Mindestpunktzahl bei mindestens einem Unterkriterium bzw. insgesamt nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bei Angeboten, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreichen oder überschreiten, wird der Angebotspreis durch die erreichte Gesamtpunktzahl, d. h. durch die Summe von Kriteri-um 1 (Qualität des Angebots) + Kriterium 2 (Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspek-ten während der Projektdurchführung), dividiert. Dadurch erhält man einen Preis pro Leis-tungspunkt (Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zu-schlag. 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=826527 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=826527 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 26/02/2026 14:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter
    Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die
    Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
    unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
    Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
    vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
    Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf
    hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das
    Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes
    führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
    Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
    Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
    betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 26/02/2026 15:00 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Abschlags- und Schlusszahlungen im
    Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B.
    Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
    Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich,
    soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14
    Tagen. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Bundes Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
    an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
    seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
    durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
    ist oder zu entstehen droht.
    Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
    vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
    Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
    Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
    Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
    Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich
    zu begründen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes Organisation, die Angebote entgegennimmt: Umweltbundesamt Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt Identifikationsnummer: 991-01894-95 Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle Ort: Dessau-Roßlau Postleitzahl: 06844 NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland E-Mail: Z1.5@uba.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Identifikationsnummer: 12345 Postanschrift: Villemomblerstraße 76   Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49228 9499 0 Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Schlichtungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25d031e3-b36c-4635-8351-dcacb5f9aaeb - 05 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/2026 13:02 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 33386621-302f-4ce8-bbb9-7e93c99f31d8 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=826527&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: e3772afc-e93e-416f-b5a0-5804b5d12a00 Sitzung erneuern

Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.


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