Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 641-24) (Германия - Тендер #69705337)
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Ausschreibungsdetails Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK
641-24)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
05.01.2026
Abgabefrist Angebot:
23.02.2026 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 641-24
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 641-24 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 23.02.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 15.06.2026 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825449 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 23.02.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung I. Grundleistungen
1. Grundleistung Schädlingsmonitoring
2. Grundleistung Schädlingsbekämpfung
a) Schädlinge im Außenbereich
- Installation und Monitoring Ratten- und Mäuseköderstationen
b) Schädlinge im Innenbereich
- Installation und Monitoring Ratten- und Mäuseköderstationen
- Behandlung von Schmetterlingsmücken
- Installation und Monitoring Schabenkontrollstation
- Installation und Monitoring Mottenpheromonfallen
3. Bedarfsleistungen Schädlingsbekämpfung
- Zusätzliche Mäuseköderstationen und Monitoring
- Installation und Monitoring Rattenköderstationen
- Entfernung/Umsetzung vom Wespennestern oder Bienen
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Schädlingsbekämpfung (90922000-6)
Hauptteil (2):
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (90921000-9)
Hauptteil (3):
Rattenbekämpfung (90923000-3)
Hauptteil (4):
Ausräucherung (90924000-0)
c) Ort der Leistungserbringung WE 134824; Bundespolizeiinspektion Rosenheim, Burgfriedstr. 34, 83024 Rosenheim
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.10.2026.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf
der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825449&criteriaId=47084
12. Zuschlagskriterien Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung
ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu
erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
14. Sonstige Angaben 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck
„Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V.
m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter
nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu
mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht
beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein
inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung
an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten
Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird
die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben
auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03)
zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht
werden.
2. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12.02.2026 bei der
e-Vergabe-Plattform eingehen. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle
zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von
Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform
darauf hinzuweisen.
4. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A- Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 09.02.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 05.02.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei
der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
6. Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen
der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu
ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen
und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen
Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums
gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern. Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien VOEK 641-24_Anlage_B-03_Bieterauskunft.docx 17.12.2025 16:31 PDFXML XVergabe GUID: 6b36895b-4496-4e33-90d5-efd6a5e5ae82 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825449&cookieCheck
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