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Ausschreibungsdetails 3. Befragungswelle Teilhabesurvey (Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine
öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: 3. Befragungswelle Teilhabesurvey (Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) Beschreibung: Das Vorhaben
„Teilhabesurvey“ (Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) soll mit einer dritten Befragungswelle fortgesetzt werden. Es handelt sich um eine groß angelegte
Panelbefragung mit dem Ziel, repräsentative und belastbare Daten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Die Erhebung soll wie bisher in größtmöglicher Anlehnung an
die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health, WHO 2005) erfolgen.
Befragt werden sollen Personen ab 16 Jahren, unabhängig von der Art und Ursache ihrer Beeinträchtigung(en) und ihren Lebensumständen. Es sind daher sowohl Personen, die in Privathaushalten
leben, als auch Personen, die in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einrichtungen, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen leben, zu
befragen. In den bisherigen Teilstichproben sind Auffrischungen vorzunehmen. Hinzu kommen optionale Erhebungsbereiche.
Die methodische Herausforderung des Teilhabesurveys besteht darin, alle Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen repräsentativ in der Stichprobe abzubilden und ihre Befragung über
die verschiedensten Kommunikationsbarrieren hinweg durchzuführen. Befragt werden soll wie bisher auch eine Kontrollgruppe von Menschen ohne Beeinträchtigungen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. Kennung des Verfahrens: 21d60e5f-7d74-4e1d-9224-ab55835e6388 Interne Kennung: ZVS-04812-5/47 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste
und zugehörige Beratung 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6
Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Betrug oder Subventionsbetrug: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Bildung krimineller Vereinigungen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Bildung terroristischer Vereinigungen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Insolvenz: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Interessenkonflikt: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Rein nationale Ausschlussgründe: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Schwere Verfehlung: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen
vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur
fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: 3. Befragungswelle Teilhabesurvey (Repräsentativbefragung zur Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen) Beschreibung: Das Vorhaben „Teilhabesurvey“ (Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) soll mit einer dritten Befragungswelle
fortgesetzt werden. Es handelt sich um eine groß angelegte Panelbefragung mit dem Ziel, repräsentative und belastbare Daten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Die
Erhebung soll wie bisher in größtmöglicher Anlehnung an die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz ICF (International Classification of
Functioning, Disability and Health, WHO 2005) erfolgen.
Befragt werden sollen Personen ab 16 Jahren, unabhängig von der Art und Ursache ihrer Beeinträchtigung(en) und ihren Lebensumständen. Es sind daher sowohl Personen, die in Privathaushalten
leben, als auch Personen, die in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einrichtungen, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen leben, zu
befragen. In den bisherigen Teilstichproben sind Auffrischungen vorzunehmen. Hinzu kommen optionale Erhebungsbereiche.
Die methodische Herausforderung des Teilhabesurveys besteht darin, alle Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen repräsentativ in der Stichprobe abzubilden und ihre Befragung über
die verschiedensten Kommunikationsbarrieren hinweg durchzuführen. Befragt werden soll wie bisher auch eine Kontrollgruppe von Menschen ohne Beeinträchtigungen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. Interne Kennung: ZVS-04812-5/47 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Optionen: Beschreibung der Optionen: Es gibt 4 Optionen - siehe
Vergabeunterlagen 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2029 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die
Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
(KMU): nein Zusätzliche Informationen: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten - fügen Sie
kein Deckblatt oder Anlagen hinzu) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen
diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird
darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in
jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen
Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig.
Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt
werden.
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der empirischen Sozialforschung,
1.2 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich qualitativer und quantitativer Erhe-bungs- und Auswertungsmethoden sowie der Analyse großer Datenbestände,
1.3 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Gender- und Teilhabeforschung,
1.4 Wissenschaftliche Fachkenntnisse multivariater Analyseverfahren,
Die zu Nr. 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über For-schungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen
zu stellen (die jeweili-gen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auf-tragsvolumen sind anzugeben).
Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
1.5 Kompetenz und Erfahrung in der Analyse von Inklusions-/Exklusionsprozessen,
1.6 Kompetenz und Erfahrung in der Befragung von Menschen mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten
Als Nachweise zu 1.5 und 1.6 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des
Auftraggebers ent-sprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12
vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu
über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Sozial-wissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung.
Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird:
2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie
2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung (Leitung von mehr als zwei
quantitativen und qualitativen sozi-alwissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen)
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der
letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen
Be-schreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen
Bereich betrifft. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen
Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in
mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.11
Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=825263 5.1.12
Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die
Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813354 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer
Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge: 04/02/2026 23:59 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern
vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und
Nachprüfung Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen über die
Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134
Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Organisation,
die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und
Soziales Identifikationsnummer: 022899-527-0 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de Telefon: 022899-527-0 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erwirbt Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen,
Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet Überprüfungsstelle Organisation, die weitere
Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Identifikationsnummer: 0228-9499-0 Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de Telefon: 0228-9499-0 Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38970ede-4889-44ec-81f3-942ab260252a - 02 Formulartyp: Wettbewerb Art der
Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/12/2025 10:26 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung
offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 21d60e5f-7d74-4e1d-9224-ab55835e6388 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825263&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 4fca3662-ca8f-4443-9dee-649feb9005ceSitzung erneuern
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