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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 69391195 Дата публикации: 20-12-2025 Источник тендера: Bund.de Осталось 15 дней
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Nationale Ausschreibung VOB/A-EU Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 498/25 Melktechnik LLG Iden Melktechnik LLG Iden Bauauftrag Nein Metadaten Sprachen,
in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin Organisationen Organisationen, die in der Bekanntmachung genannt werden
Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Kategorie: Käufer Organisation Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: DE269913065 Anschrift Postanschrift: Lessingstraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04109 NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig,
Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG E-Mail: vergabeverfahren@abante.de Telefon: +49 34123820300 Informationen, die
sich ausschließlich auf den Auftraggeber beziehen -: Referenz-ID Organisation: ORG-0002 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: t:03455141536 Anschrift Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code: DEE02 - Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland Kontaktstelle E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Vertragspartei und Dienstleister Auftraggeber Auftraggeber Referenz-ID Organisation:
ORG-0001 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Verfahren Zweck
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU Andere Rechtsgrundlage mit Kennung Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VOB/A (EU) Beschreibung Interne Kennung:
498/25 Titel: Melktechnik LLG Iden Beschreibung: Melktechnik LLG Iden Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe Währung: EUR - Euro Währung: EUR - Euro Haupteinstufung
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 45350000 - Maschinentechnische Installationen Zusätzliche Einstufung Klassifizierungstyp:
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45421153 - Installation von Einbaumöbeln Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 16620000 - Melkmaschinen Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 51500000 -
Installation von Maschinen und Geräten Erfüllungsort Ort: Iden (Altmark) Postleitzahl: 39606 NUTS-3-Code: DEE0D - Stendal Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Quelle von Ausschlussgründen Grundlage für den Ausschluss: Bekanntmachung Ausschlussgründe Ausschlussgründe: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123
Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr)" Ausschlussgründe: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Ausschlussgründe: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)" Ausschlussgründe: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)" Ausschlussgründe: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Ausschlussgründe: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung:
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a
Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" Ausschlussgründe: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgründe: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Ausschlussgründe: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Ausschlussgründe:
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den
§§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Ausschlussgründe: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: vgl. §
123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Ausschlussgründe: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln." Ausschlussgründe: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Ausschlussgründe: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Ausschlussgründe: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl.
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Ausschlussgründe: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat" Grenzübergreifende Rechtsvorschriften Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw Beschreibung: CrossBorderLaw Einzelheiten zum Verfahrenstyp Verfahrensart
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein Zusätzliche Informationen -: Los Los Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Vergabeverfahren Beschreibung des Loses Interne Kennung: LOT-0001 Titel: Lieferung und Montage von Melktechnik für die Lehrwerkstatt Rind der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
Sachsen-Anhalt Iden Beschreibung: Das Land Sachsen- Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte
(im Folgenden „ÜBS“) modernisieren, um eine ankerkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen-Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion
für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung
gelegt werden. Kernstück der Stall- Anlage ist der technologische Prozess der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse im
Lehrkabinett Milch beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Vermittelt werden sollen das automatische und das konventionelle Melken. Zur praktischen Ausbildung gehören die Inhalte
Euterkundigkeit, Vormelken, Ansetzen Melkzeug, Überwachung Melkvorgang, Prüfung Ausmelkgrad, Zitzenpflege und Melkplatzservice. Die manuellen Arbeitsgänge des konventionellen Milchentzugs
müssen gut demonstrierbar und praktisch zu vermitteln sein. Im Bereich der automatisierten Milchgewinnung sollen technische Demonstrationen erfolgen, das Management und die Digitalisierung
abgebildet werden. Dies setzt voraus, dass die Automatik für die Ausbildung außer Betrieb genommen werden kann. Melkablauf und Steuerung des Melkprozesses müssen erkennbar und
nachvollziehbar sein. Der Transport der ermolkenen Milch vom Melkzeug bis in das Lager, die Milchkühlung und -lagerung bis zur Abholung, die Ableitung nicht verkehrsfähiger Milch, Funktion
und Bedienung der Reinigungstechnik unter Gesichtspunkten der strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen gelehrt werden. Möglichst viele technische Komponenten sollen für deren
Langlebigkeit, die Servicefreundlichkeit und den ruhigen Lehrbetrieb außerhalb des Melkstands verbaut sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung eine große Rolle. Vor- und
Nachwartebereiche am Melkstand sowie Treibewege sollen über Spaltenboden und Güllekanäle entmistet werden. Lieferung und Montage von Melktechnik mit Parametern gem. C.1_Projektbeschreibung.
Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für:
Besonders auch geeignet für sonstige KMU. Währung: EUR - Euro Einstufung des Haupterzeugnisses eines Loses Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Hauptklassifizierungscode: 45350000 - Maschinentechnische Installationen Zusätzliche Einstufung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher
Klassifizierungscode: 45421153 - Installation von Einbaumöbeln Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 16620000 -
Melkmaschinen Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 51500000 - Installation von Maschinen und Geräten Art der
Auftragsvergabe Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung Umweltauswirkungen der Beschaffung Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
Sonstiges Details zu den Kriterien für grüne Beschaffung Soziales Ziel der Beschaffung Innovativer Erwerb Begründung für das Fehlen von Zugänglichkeitskriterien Barrierefreiheit: Kriterien
für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist Erfüllungsort Ort:
Iden (Altmark) Postleitzahl: 39606 NUTS-3-Code: DEE0D - Stendal Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit Auswahl der Art der Laufzeit: Andere Laufzeit angeben Sonstige Angaben zur Dauer:
Unbekannt Verlängerungen und Optionen -: Bedingungen der Auktion Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung
fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert: Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert EU-Fonds Auftragsvergabeverfahren Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Dynamisches
Beschaffungssystem Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Informationen über die Rahmenvereinbarung Währung: EUR - Euro Bedingungen für die
Einreichung eines Angebots Quelle von Eignungskriterien Quelle der Eignungskriterien: Bekanntmachung Eignungskriterien Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A 1.1
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu
seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform,
Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie
Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten
Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer,
Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 1.3.2 Leistungen
der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an
Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und
in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten
er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und
dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten
Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: 2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. c)
VOB/A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen eine Erklärung
abgeben über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.1.1 Mindestanforderung an den Unternehmensumsatz im
Tätigkeitsbereich Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen Umsatzerlös nach Maßgabe von Ziffer 2.1 in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 500.000,00 € pro Jahr für
die Kalenderjahre 2022 bis 2024. (Mindestkriterium). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien:
Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: 2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. c) VOB/A 2.1.1 Bewertung des Unternehmensumsatzes im Tätigkeitsbereich Der
Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Umsatzerlös pro Jahr für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 nach Maßgabe von Ziffer 2.1 wie folgt (Bewertungskriterium): ≥ 500.000,00 EUR -
1.000.000,00 EUR = 1 Punkt > 1.000.000 EUR - 1.500.000,00 EUR = 2 Punkte > 1.500.000,00 EUR - 2.000.000,00 EUR = 3 Punkte > 2.000.000,00 EUR - 2.500.000,00 EUR = 4 Punkte >
2.500.000,00 EUR = 5 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eignungskriterien für den Zugang zur
nächsten Stufe Gewichtungsparameter für die zweite Phase Wert stellt folgende Gewichtung dar: Gewichtung (Punkte, genau) Eignungskriterien — Einladung zur zweiten Stufe, Zahl: 5
Schwellenwertparameter für die zweite Phase Eignungskriterien: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: 2.2 Versicherungsnachweis gemäß § 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. a) VOB/A Der
Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.000.000 €, Sachschäden
mindestens 1.500.000 €, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen
Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: 3.1 Referenzen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,
der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst
erbringt/erbringen) muss/müssen Angaben über die Ausführung von Leistungen aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, tätigen, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb
sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber
macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Es werden somit Referenzen berücksichtigt, die in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht worden sind. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt der Abnahme der Montageleistung. Eingereicht werden müssen mindestens zwei Referenzaufträge. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die
vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen.
Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn
mehrere Melkroboter geliefert und in einer Stallanlage eingebaut wurden. 3.1.1 Mindestanforderung an die Referenzen a) Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen
nachweisen, welcher die Lieferung von mindestens 4 Melkrobotern und deren Einbau in eine Stallanlage umfasst hat. b) Netto-Baukosten pro Referenz: Die Summe der Netto-Baukosten der KG 300 und
KG 400 der DIN 276 muss mindestens 500.000 € betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen unter Verwendung der Referenzblätter in der Unterlage B.7_Vordruck Teilnahmeantrag, wobei
sich der Auftraggeber die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Eine ergänzende Darstellung der Referenz in frei wählbarer Form ist zulässig. Anhand der Kriterien werden die
Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: 3.1 Referenzen gemäß § 6a EU Nr.
3 lit. a) VOB/A 3.1.2 Bewertung der Referenzen Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch neben den Mindestreferenzen höchstens 4
zusätzliche Referenzen bewerten, die die Voraussetzungen von Ziffer 3.1.1 erfüllen. Mindestreferenzen können nur hinsichtlich Ziffer 3.1.2 b) bewertet werden. Im Übrigen erfolgt keine
Berücksichtigung der Mindestreferenzen bei der Bewertung. a) Für jede über die Mindestreferenzen hinausgehende Referenz, welche die Mindestanforderungen nach Ziffer 3.1.1 erfüllen, werden
Punkte wie folgt vergeben: 0 bewertbare Referenzen = 0 Punkte 1 bewertbare Referenz = 1 Punkt 2 bewertbare Referenzen = 2 Punkte 3 bewertbare Referenzen = 3 Punkte 4 bewertbare Referenzen = 4
Punkte b) Eingereichte Referenzen (Mindest- und Bewertungsreferenzen), die die in Ziffer 3.1.1 genannten Mindestanforderungen erfüllen und zusätzlich die Voraussetzung erfüllen, dass ein
Batchmilking-System (Form des Melkens, bei der die Kühe in Gruppen zu festen Melkzeiten gemolken werden) vorliegt, werden wie folgt bewertet: 0 Referenzen mit einem Batchmilking-System = 0
Punkte 1 Referenz mit einem Batchmilking-System = 2 Punkte 2 und mehr Referenzen mit einem Batchmilking-System = 4 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten
Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Gewichtungsparameter für die zweite Phase Wert stellt folgende Gewichtung dar:
Gewichtung (Punkte, genau) Eignungskriterien — Einladung zur zweiten Stufe, Zahl: 8 Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: 4. Sonstige
auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und
der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich
behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
verarbeiten. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle
Anforderungen Beschreibung: 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.2 „Russland-Erklärung“ Der Bewerber, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu
Auftragsausführungsbedingungen) 4.3 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Vorgehen zur Teilnehmerauswahl Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können
einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt.: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des
Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Art: Preis Beschreibung: Für die Wertung
des Preises wird der im Preisblatt als „Wertungspreis“ benannte Wert zugrunde gelegt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 40 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Preis Art: Qualität
Beschreibung: -Installationskeller zum Einrichten technischer Komponenten zur Milcherfassung und Milchförderung (10 %) -Servicegruben an den Melkrobotern (5 %) -Ausbildung am Automatischen
Melksystem (3 %) -Arbeitssicherheit an beiden Melksystemen (5 %) -Datenbereitstellung und Schnittstellen zu Sensordaten (2 %) Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 25 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung Art: Qualität Beschreibung:
-Wasserverbräuche (3 %) -Energieverbräuche (3 %) Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 6 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil,
genau) Bezeichnung: Technische Qualität und Leistungsfähigkeit Art: Qualität Beschreibung: -Konzept zum Treiben der Tiere in das konventionelle Melksystem (2 %) -Einbaukonzept (2 %)
Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 4 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Lieferung und Einbau Art:
Qualität Beschreibung: -Reaktionszeit bei Störungsmeldungen (5 %) -Redundanz (5 %) -Schulung der Mitarbeiter vor Ort (5 %) Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 15 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Service Art: Qualität Beschreibung: -Selektion (5 %) -Eutergesundheit (2 %)
-Lärmimmission am Roboter (3 %) Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 10 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung:
Tierwohl Zuschlag auf das Erstangebot Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja Weitere Bedingungen zur Qualifizierung Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag
erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: nein Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche
Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem.
§ 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Vorbehaltene Auftragsvergabe Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Nebenangebote Nebenangebote: Zulässig Regelmäßig wiederkehrende Leistungen
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Anforderungen für die Ausführung des Auftrags Reservierte
Vertragsdurchführung Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen -: eRechnung Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Anforderungen an das
eingesetzte Personal Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein Beschreibung der NGM Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein Informationen
über die Anwendbarkeit von FSR Verordnung zu ausländischen Subventionen: nein Informationen über die Anwendbarkeit von EED EED anwendbar: nein eKatalog Elektronischer Katalog: Nicht
zulässig eSignatur Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein Verfahren nach der Vergabe Aufträge
werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Bestimmungen zur Finanzierung -: Informationen zur Einreichung Fristen Voraussichtliches Datum der Absendung der
Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Freitag, 30.01.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Freitag, 16.01.2026 12:00 Uhr (MEZ) Sprache für die Angebotsabgabe Sprachen, in denen
Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Angaben zu Sicherheitsleistungen Sicherheitsleistung erforderlich: nein Einreichungsmethode Elektronische Einreichung:
Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b2140-f7eb-45ac-831c-9eac5a92b7df/zustellweg-auswaehlen Informationen zu den Auftragsunterlagen
Beschaffungsdokumente in offiziellen Sprachen Beschaffungsdokumente in offizieller Sprache Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Beschaffungsdokumente in inoffiziellen
Sprachen Beschaffungsdokumente in inoffizieller Sprache Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt: Keine Beschränkungen des Zugangs zu Dokumenten Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b2140-f7eb-45ac-831c-9eac5a92b7df/zustellweg-auswaehlen Referenz-ID für die Angaben zu den Beschaffungsunterlagen in diesem Los: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal -: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: ORG-0001 Organisation, die
Unterlagen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die die Angebotsunterlagen bereitstellt: ORG-0001 Überprüfung Fristen für Nachprüfungsverfahren Informationen über die
Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Referenz-ID der Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: ORG-0002 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt Referenz-ID der Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt: ORG-0002
Weitere Informationen
Bekanntmachung (HTML-Seite)
Mehr Informationen
Kartenansicht Aufstockung der CBG - Stahlbauarbeiten
Generalbauleistung Aktivierung Haus 51 (Laborpraktika und Seminare)
Trockenbauarbeiten
Innenputz/Innendämmung
A100, Aufschlussarbeiten für Baugrunderkundungen im Gleis
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