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Ausschreibungsdetails Rahmenvereinbarung nach § 15 UVgO über den Umzug des Buchbestands der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesverfassungsgericht Straße, Hausnummer: Schlossbezirk 3 Postleitzahl
(PLZ): 76131 Ort: Karlsruhe Telefon: +49 721 9101451 E-Mail: beschaffung@bundesverfassungsgericht.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie
Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Z1.Verg
VO-55-20/003#0005 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 30.01.2026 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 16.03.2026 c) Sprache Deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825445 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 30.01.2026 - 11:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Rahmenvereinbarung nach § 15 UVgO über den Umzug des Buchbestands der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts im Zeitraum 1. Mai 2026 - 30. April 2027
Umzug von ca. 11.500 laufende Meter Bücher im I. und II. Untergeschoss der Bibliothek
Im 1. Untergeschoss müssen ca. 1.500 Meter Bücher umgezogen werden.
Hier können maximal vier Personen gleichzeitig arbeiten (zwei Teams zu je zwei Personen); die Arbeiten können auch von einer einzigen Person alleine erledigt werden.
Im 2. Untergeschoss müssen ca. 10.000 Meter Bücher umgezogen werden.
Hier können temporär maximal sechs Personen gleichzeitig arbeiten (drei Teams zu je zwei Personen); grundsätzlich können maximal vier Personen gleichzeitig arbeiten (zwei Teams zu je zwei
Personen); die Arbeiten können auch von einer einzigen Person alleine erledigt werden.
Bei bis zu 30 Prozent aller Regalböden müssen diese im Bedarfsfall nach Absprache mit der Bibliothek innerhalb des Regalfelds umgehängt werden.
Sämtliche Regalböden sind nebelfeucht zur reinigen. Die Bücher selbst sind nicht zu reinigen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Umzugsdienste (98392000-7)
c) Ort der Leistungserbringung Karlsruhe
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Keine Lose
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Zeitraum 1. Mai 2026 - 30. April 2027
nach Absprache mit dem Bundesverfassungsgericht
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
(1)
Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach elektronischem Rechnungserhalt und vollständiger Leistungserbringung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Abschlagszahlun-gen oder Vorauszahlungen werden
nur im Ausnahmefall und im schriftlich vereinbarten Umfang geleistet. Es zählt der Zugang beim AG.
(2)
Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Zahlung zu leisten und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder
Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB).
(3)
Die Rechnungen dürfen nur in elektronischer Form gemäß § 2 Abs. 2 E-RechV gestellt werden. Rechnungen, die dieser Form nicht genügen, gelten als nicht gestellt. Insbeson-dere begründen
solche Rechnungen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
(4)
Zahlungen erfolgen grundsätzlich in € (Euro).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825445&criteriaId=46776
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktezahl erteilt.
Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Angebotspreis.
14. Sonstige Angaben Objektbesichtigung
(1)
Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Angebots ist die Teilnahme an einer Objektbesichtigung. Ohne nachgewiesene Objektbesichtigung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen
(2)
Durch die Objektbesichtigung wird der Bieter in die Lage versetzt, ein auskömmliches Angebot einzureichen.
(3)
Als Nachweis der Objektbesichtigung ist die vom Bundesverfassungsgericht nach erfolgter Besichtigung ausgehändigte Objektbesichtigungsbescheinigung zwingend mit dem Angebot einzureichen.
(4)
Für die Objektbesichtigung werden keinerlei Auslagen oder Kosten vergütet.
Zur Objektbesichtigung werden maximal drei Personen eines Bieters zugelassen. Diese Personen sind mit Vordruck (Anlage B) zu benennen und werden im Vorfeld einer polizeilichen Untersuchung
unterzogen. Ohne polizeiliche Freigabe ist kein Zutritt zum Gelände und Gebäude des Bundesverfassungsgerichts möglich. Die Anmeldung der teilnehmenden Personen muss bis spätestens vier Tage
vor dem Objektbesichtigungstermin über das E-Vergabe-Portal des Bundes erfolgen. Für die Objektbesichtigung sind maximal 1,5 Stunden vorgesehen. Diese wird von der Bundespolizei
begleitet.
(5)
Jeder Bieter kann eine Objektbesichtigung wahrnehmen.
(6)
Die Objektbesichtigungen werden im Zeitraum 12. Januar 2026 - 21. Januar 2026 angeboten. Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien ANLAGE_A__Eignung.xlsx 17.12.2025 16:15 PDFXML XVergabe GUID: dd9c1638-b31b-43e8-a070-201ced342116 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825445&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id:
7377a60a-36e7-4278-b2d1-e0ef56fba35dSitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
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