Projektsteuerung für kommunale Baumaßnahmen (der Städtebauförderung)
(Германия - Тендер #69139137)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 69139137 Дата публикации: 09-12-2025 Источник тендера: Bund.de
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EU-weite Ausschreibung nach VgV Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Bautzen Identifikationsnummer:
14625020-SV01-72 Postanschrift: Fleischmarkt 1 Postleitzahl / Ort: 02625 Bautzen NUTS-3-Code: DED2C Land: Deutschland Kontaktstelle: Bauverwaltungsamt E-Mail: vergabe@bautzen.de Telefon: +49
3591 534 630 Fax: +49 3591 534-633 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes
Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 60.3_2025-0077 Titel: Projektsteuerung für kommunale Baumaßnahmen (der Städtebauförderung) Beschreibung: Realisierung
kommunaler Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren" für das Städtebaufördergebiet "Südliche Innenstadt"] Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der
Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71200000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71300000-1 Weitere CPV-Code Hauptteile:
71500000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71541000-2 Angaben zum Erfüllungsort: Postleitzahl / Ort: 02625 Bautzen NUTS-3-Code: DED2C Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines
Angebots: Ausschlussgründe: Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann
ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu
jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem
Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Grund:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der
Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der
Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen
der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §
89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingender
Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand
gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein
Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des
Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Insolvenz Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1
Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Fakultativer
Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein
Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens
kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann
ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des
Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Fakultativer
Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Grund: Verstöße gegen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von
der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem
Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Verfahren: Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Im Zeitraum vom 19.12.2025 bis einschließlich
02.01.2026 werden keine Bieteranfragen beantwortet. Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der
Auktion: Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Eignungskriterien: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder unklare Informationen und
Unterlagen NICHT nachzufordern. Folglich werden Angebote, bei den Angaben bzw. Unterlagen fehlen, unvollständig oder unklar sind OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen. Vorbehaltene
Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen:
Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter
können mehrere Angebote einreichen: Ja Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten:
Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen. Elektronische Rechnungsstellung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen: Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung: Fristen I: Frist für den Eingang der Angebote: 08.01.2026 13:00 Uhr Bindefrist: Laufzeit in Tagen: 44 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 08.01.2026 13:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Ende der Bindefrist am 20.02.2026 Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19a82c47f7d-20b90da4363c9472 Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche
Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig Identifikationsnummer: t:03419773800
Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/ Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: post@lds.sachsen.de Telefon:
+493419773800 Fax.: +493419771049 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der
Beschaffung: Beschreibung: Planung, Durchführung und Überwachung des Projekts (Projektsteuerung von Tiefbaumaßnahmen) auf Grundlage von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe und mit den spezifischen
Anforderungen des Förderprogramms sowie der lokalen Gegebenheiten Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
(KMU): Nein Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 23.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2032 Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln: Die
Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Im Zeitraum vom 19.12.2025 bis
einschließlich 02.01.2026 werden keine Bieteranfragen beantwortet. Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Qualitätskriterium Qualitative Bearbeitung,
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals & Projektpräsentation zur Organisation und Koordination sowie Herangehensweise an Aufgabenstellung, Gewichtung: 25,00 Preis,
Beschreibung: Preis, Gewichtung: 75,00 Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den
Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Weitere Informationen
vorläufige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum ganztagsschulgerechten
Ausbau der Grundschulen in Borsum und Harsum
IT-Beratungsleitungen für das Jahr 2026 E-Akte Bund
MARKTERKUNDUNG - Leistungen zur Bereitstellung umfassender
Luftverkehrsdaten
MARKTERKUNDUNG - Instandsetzung und
galvanische Wiederaufarbeitung thermisch belasteter Elektroden
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