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Wartungs- und weitere Dienstleistungen für Feuerlöscher und Hydranten auf vier Liegenschaften des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden - VOEK 390-25 (Германия - Тендер #69052584)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 69052584
Дата публикации: 04-12-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Wartungs- und weitere Dienstleistungen für Feuerlöscher und Hydranten auf vier Liegenschaften des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden - VOEK 390-25

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

04.12.2025

Abgabefrist Angebot:

16.03.2026 09:00

Geschäftszeichen:

VOEK 390-25

Vergabestelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

Letzte Änderung:

04.12.2025 13:34

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56 Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 390-25 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 16.03.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 24.04.2026 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=822208 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 16.03.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und weitere Dienstleistungen an Feuerlöschern und Hydranten.
    ---
    Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
    -Wartung von Feuerlöschern,
    -Wartung von Hydranten, Schläuchen und Steigleitungen.
    ---
    Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
    -Nach-/Neufüllung der Feuerlöschgeräte,
    -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
    ---
    Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
    -1.170 Feuerlöscher,
    -96 Wandhydranten,
    -7 Steigleitungen (nass),
    -96 Schläuche,
    -5 Überflurhydranten,
    -8 Unterflurhydranten.
    ---
    Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
    b) CPV-Codes Hauptteil (1):

Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen (50413200-5)

c) Ort der Leistungserbringung Der Ausführungsort sind Liegenschaften des Bundeskriminalamtes Wiesbaden.
-WE 142462, W1, 65193 Wiesbaden, Thaerstraße 11
-WE 142448, W2, 65203 Wiesbaden, Äppelallee 45
-WE 142591, W3, 65197 Wiesbaden, Georg-Marshall-Straße 20
-WE 142599, W4, 65193 Wiesbaden, Am Tränkweg 3
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Zur Leistungserbringung können gemäß Ziff. 4 der Anlage C-01 nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 und Ü2-Sabotageschutz). Für noch nicht sicherheitsüberprüfte Beschäftigte müssen nach Zuschlagserteilung die notwendigen Angaben und Auskünfte eingereicht werden.
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Die Bereitschaft zur Einhaltung der Zutrittsvoraussetzungen des BKA gemäß den besonderen Vertragsbedingungen (Ziff. 4 der Anlage C-01) und den weiteren besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-07) muss gegeben sein.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Herrn Klaus Michael Rink, E-Mail: Klausmichael.Rink@bundesimmobilien.de oder alternativ Herrn Heiko Schönbach, E-Mail:Heiko.Schoenbach@bundesimmobilien.de, zu vereinbaren.Ortsbesichtigungen können nur in dem Zeitraum 09.02.2026 bis 12.02.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 05.02.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2027
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.12.2030
Ende des Leistungszeitraumes (mit Option): 31.12.2032
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Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032 ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=822208&criteriaId=46821
12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen gemäß Preisblatt bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 03.03.2026 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in die Preisgleitklausel (Anlage C-06) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 24.04.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien B-03_Bieterauskunft_VOEK_390-25.docx 04.12.2025 11:33 PDF XML XVergabe GUID: 8a92adaa-899e-447c-a3d1-1b546d20bf93 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=822208&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 311dd4ad-d03f-48fd-98c0-6d9fec64eab1 Sitzung erneuern

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