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Los 1 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe (Германия - Тендер #68933106)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 68933106
Дата публикации: 01-12-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Los 1 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

01.12.2025 (vorläufig)

Abgabefrist Angebot:

19.01.2026 12:00

Geschäftszeichen:

Z42-2025-0065

Vergabestelle:

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Letzte Änderung:

01.12.2025 00:00

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Los 1 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe Beschreibung: Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei der Weiterentwicklung, Pflege, Wartung von Fachverfahren sowie der Testung und der Qualitätssicherung. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITZBund, der Fachseite und externen Schnittstellenmitwirkenden. Hierbei wird auf die effiziente und termingerechte Arbeit nach den Vorgaben des ITZBund (zu u.a. Vorgehensweisen, Prozessen, Methoden, Dokumentationen und zu verwendenden Tools) Wert gelegt.

    Die durch die RV abrufbaren Leistungen werden in fachspezifische und übergreifende Leistungen eingeteilt. Fachspezifische Leistungen werden explizit durch einen Einzelabruf vom ITZBund beauftragt. Übergreifende Leistungen werden nicht explizit vom ITZBund beauftragt, sondern müssen im Rahmen jedes Einzelabrufs vom AN erbracht werden.

    • Los 1 beschreibt die Weiterentwicklung des MoeVe-Backend sowie die Umsetzung fachlicher Anforderungen im Bereich Energie- und Stromsteuer.
    • Los 2 befasst sich mit der Ablösung und Integration bestehender Fachverfahren im Bereich der Genussmittel- und Verbrauchssteuern in die MoeVe-Plattform.
    • Los 3 enthält die übergreifenden Aufgaben zu Test und Qualitätssicherung und stellt sicher, dass die in Los 1 und Los 2 umgesetzten Vorhaben konsistent integriert und qualitätsgesichert werden.


    Dieses Verfahren beinhaltet das Fachlos "Los 1 - MoeVe Backend-Bearbeitung + Strom- und Energiesteuer " (von insgesamt drei Fachlosen). Kennung des Verfahrens: b81d0104-ed2f-471f-a023-a71e2f2a14b5 Interne Kennung: Z42-2025-0065 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2.1.2 Erfüllungsort Beliebiger Ort 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
    Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
    Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
    Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
    eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
    (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB) Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
    nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
    rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
    Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
    rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
    Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
    Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
    Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
    - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
    Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
    Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123
    Abs. 1 Nr. 7 GWB),
    - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
    und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
    Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
    Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
    - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
    Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
    Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
    Abs. 1 Nr. 9 GWB). Bildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
    nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
    rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
    Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
    rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
    Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
    und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1
    Var. 1 und 3 GWB). Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
    der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
    dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
    Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
    aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
    Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
    oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
    das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
    nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
    verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
    nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
    rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
    Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
    rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
    wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
    Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
    dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
    verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
    nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
    begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
    - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr.
    3). Betrug oder Subventionsbetrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
    nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
    rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
    Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
    rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
    gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
    Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
    ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
    - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
    die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
    gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
    in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
    nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
    rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
    Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
    rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
    Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
    Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
    Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
    GWB). Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
    zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
    bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
    geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
    Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Insolvenz: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
    Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
    oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
    - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
    Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
    oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
    die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1
    Nr. 8 GWB), oder
    - das Unternehmen
    a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
    Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
    b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
    die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
    könnte, oder
    c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
    übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
    Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht
    hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9
    GWB). Interessenkonflikt: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
    Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
    besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
    den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
    Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
    und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
    nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine
    Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
    Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
    Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
    Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
    einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs.
    1 Nr. 6 GWB). Schwere Verfehlung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
    im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
    Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
    Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
    entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
    eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
    früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
    erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
    einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
    vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
    GWB). Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
    bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
    geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
    Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
    Vergabeverfahren aus, wenn
    1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
    Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
    dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
    Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
    2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
    die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
    können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
    seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB). Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
    Vergabeverfahren aus, wenn
    1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
    Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
    rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
    Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
    2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
    die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
    können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB). Bildung terroristischer Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
    nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
    verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
    30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
    festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
    - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
    Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Los 1 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe Beschreibung: Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund 114.000 Personentage.

    Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 48 Monat 5.1.6 Allgemeine Informationen Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: EA7
    Referenz 1
    Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
    Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
    Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
     Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
     Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
     Zeitraum der Leistungserbringung,
     Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
     Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die erste Referenz:
    a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG umfassen.
    b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens, also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
    c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
    d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
    e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
    f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
    Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR) Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:

    EA8
    Referenz 2
    Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
    Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
     Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
     Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
     Zeitraum der Leistungserbringung,
     Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
     Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese zweite Referenz:
    Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
    a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen
    oder
    b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
    Muss-Anforderungen (c bis f):
    c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
    d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
    e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
    f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
    Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

    Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR). Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
    "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der
    "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:

    EA9
    Referenz 3
    Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
    Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
     Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
     Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
     Zeitraum der Leistungserbringung,
     Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
     Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese dritte Referenz:
    Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
    a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen
    oder
    b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
    Muss-Anforderungen (c bis f):
    c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
    d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
    e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
    f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
    Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

    Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR). Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Übergreifende Vorgabe für EA [10] bis EA [24]:
    Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert:
    • Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen:
    Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisba-re Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leis-tungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anfor-derungen aufweisen.

    • Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen:
    Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rol-len aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nach-weisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen An-forderungen aufweisen.

    • Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen:
    Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rol-len aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nach-weisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen An-forderungen aufweisen.

    Für alle gemäß EA 10 bis EA 24 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden
    Anforderungen:
    Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieter-konstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
    Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Allgemeine Anforderungen an das externe
    Unterstützungspersonal:
    - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
    - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß
    Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

    _________________________________________________________________________

    EA10
    Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiter*in (Senioritätenstufe Experte)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Projektleiter*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ).
    Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Expertenkenntnisse in der Projektleitung aus vorangegangenen Projekten
    • Expertenkenntnisse zu agilen Projekten und agilen Vorgehensweisen
    • Expertenkenntnisse zur Skalierung in agilen Projekten
    • Expertenkenntnisse in Personalführung Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
    "Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für
    die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

    EA11
    Rolle 2 der technischen Fachkräfte: System- und SW-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - System- und SW-Architekt*in - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die System- und SW-Architekt*in - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten
    • Expertenkenntnisse v.a. zu Java, Spring Framework
    • Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen
    • Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken, u. a. Oracle
    • Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift, oder gleichwertige Cloudtechnologien
    • Expertenkenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien
    • Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration
    • Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
    • Expertenkenntnisse zu Red Hat JBoss EAP im Enterprise Umfeld
    • Expertenkenntnisse zu Kubernetes, OpenShift, Azure Cloud Service
    • Expertenkenntnisse in Containervirtualisierung z.B. Docker oder Spring Boot
    • Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten
    • Expertenkenntnisse in der Verwendung der Tools Jira und Confluence


    EA12
    Rolle 3 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Teamleiter*in Anforderungsanalyse - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Teamleiter*in Anforderungsanalyse - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Expertenkenntnisse in der Teamleitung in agilen Projekten (Planung und Steuerung)
    • Expertenkenntnisse in der Statusvorstellung des Teams in den entsprechenden Gremien
    • Expertenkenntnisse in der Kommunikation und Abstimmung mit anderen Teams und Stakeholdern
    • Expertenkenntnisse im Ablauf- und Prozessmanagement in agilen Teams
    • Expertenkenntnisse in der Moderation von Workshops
    • Expertenkenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen
    • Erfahrung in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen so-wie erstellten Fachspezifikationen
    • Expertenkenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
    • Expertenkenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder als Pro-duct Owner
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

    EA13
    Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in SW-Entwicklung (Senioritätenstufe Experte)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    -Teamleiter*in SW-Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Teamleiter*in SW-Entwicklung - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Expertenkenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
    • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von SW-Entwicklungsteams
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application)
    • Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
    • Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4)
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Jasper Reports
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit technischer Anbindung von Software zur Validierung von Daten (z.B. Bankdatenüberprüfung von Uniserv)
    • Expertenkenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen
    • Expertenkenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwendung der Komponentenbibliothek "KoliBri")
    • Expertenkenntnisse zum Umgang mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten
    • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics
    • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete
    • Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS

    EA14
    Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test für Entwicklung (Senioritätenstufe Experte)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Teamleiter*in Test für Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Teamleiter*in Test für Entwicklung- Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
    • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams
    • Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
    • Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
    • Expertenkenntnisse zu Testmanagementtools z.B. HP Alm Quality Center sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence


    EA15
    Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support (Senioritätenstufe Experte)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Expertenkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 3rd-Level-Tickets
    • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Supportteams
    • Expertenkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Datenbereinigungen Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
    "Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der
    "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

    EA16
    Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Anforderungsanalytiker*in - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Anforderungsanalytiker*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Vertiefte Kenntnisse in der Moderation von Workshops
    • Vertiefte Kenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen
    • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen sowie erstellten Fachspezifikationen
    • Vertiefte Kenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
    • Vertiefte Kenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Product Owner
    • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches

    EA17
    Rolle 8 der technischen Fachkräfte: SW-Entwickler*in (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - SW-Entwickler*in - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die SW-Entwickler*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics
    • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete
    • Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS
    • Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
    • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application)
    • Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken
    • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
    • Vertiefte Kenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
    • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
    • Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen
    • Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwen-dung der Komponentenbibliothek "KoliBri")
    • Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Tech-nologien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten

    EA18
    Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Tester*in für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Tester*in für Entwicklung - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Tester*in für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens
    • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence
    • Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
    • Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI Kriterium: Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anzahl
    der Führungskräfte" für die Kriterien der "Relevante Bildungs-
    und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

    EA19
    Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten
    • Vertiefte Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management, mit Maven und NPM oder gleichwertigen Technologien
    • Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-Pipelines für Java- und JavaTypeScript - Komponenten
    • Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der Verwendung von Containern
    • Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps
    • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JBoss EAP Servern und mit Cloud-Umgebungen auf Basis von Kubernetes, Openshift
    • Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen
    • Vertiefte Kenntnisse zum Konfigurieren und überwachen von verteilten Systemen sowohl auf Applicationservern als auch in cloudbasierten Umgebungen
    • Im Übrigen ergeben sich die zu erfüllenden fachliche Anforderungen aus den zur Rolle vorstehend aufgeführten Aufgaben

    EA20
    Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Defect Management (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    • Spezialist*in Defect Management - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Spezialist*in Defect Management - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Vertiefte Kenntnisse oder Projekterfahrung im Bereich des Projektmanagements mit V-Modell und ITIL oder vergleichbare Erfahrungen
    • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstel-lung von Präsentationen.
    • Vertiefte Kenntnisse in der Ausarbeitung von Dokumentationen
    • Vertiefte Kenntnisse in den Technologien von relationalen Datenbanken (SQL)
    • Vertiefte Kenntnisse in Umgang mit System und Massendatenverarbeitung
    • Vertiefte Kenntnisse in JIRA
    • Vertiefte Kenntnisse in der Verwaltung und Steuerung im Rahmen des Fehlerbehebungsmanagement

    EA21
    Rolle 12 der technischen Fachkräfte: 2nd-Level Support (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - 2nd-Level Support - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die 2nd-Level Support - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
    • Vertiefte Kenntnisse zur Bearbeitung von Echt-Betriebs-Tickets in verschiedenen Syste-men
    • Vertiefte Kenntnisse zur Ticketbearbeitung in einem Multi-Stakeholder-Projekt mit mehre-ren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern
    • Vertiefte Kenntnisse in relationalen Datenbanken und in Verwendung von SQL
    • Vertiefte Kenntnisse in JIRA
    • Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Skripten zur Bereinigung auf Datenbankebene von Datenfehler
    • Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Auswertungen mit hoher Komplexität auf Datenbankebene Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anteil der Unterauftragsvergabe" für die Kriterien der "Relevante Bildungs-
    und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

    EA22
    Rolle 13 der technischen Fachkräfte: Technische*r Autor*in für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior)
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
    - Technische*r Autor*in für Entwicklung - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
    Der/die Technische*r Autor*in für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
    Fachliche Anforderungen:
    Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringun

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