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Ausschreibungsdetails Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert
anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Auftrag zur Synthese von
Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen Beschreibung: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen gemäß Entwicklungsvertrag, Leistungsbeschreibung und
Vergabeunterlagen Kennung des Verfahrens: 47a86922-8d7f-4365-b569-1d4f9ca71e4b Interne Kennung: 43/25 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art
des Auftrags: Lieferungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 24000000 Chemische Erzeugnisse 2.1.2 Erfüllungsort Ort: Berlin Postleitzahl: 12205 NUTS-3-Code: Berlin (DE300)
Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5 Liegeschaften der BAM in Berlin und Baruth/Mark gemäß Leistungsbeschreibung 2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne
MwSt.: 310,924 Euro 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die
Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz bzw. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und
Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des
§ 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Antworten der Bieterfragen werden
ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - vgv - 2.1.6
Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB – unter Verwendung der Vorlage „Selbstauskunft des Bieters“. Rein nationale Ausschlussgründe: Nachweis des Vorliegens bzw. Formfreie Eigenerklärung über die
Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2 Mio. Euro.
(A)
Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit.
• Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“
• Eigenerklärung Sanktionen Russland
• Leistungsnachweis zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand bzw. Referenzen 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder
Spezialsubstanzen Beschreibung: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen gemäß Entwicklungsvertrag, Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen Interne
Kennung: 43/25 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 24000000 Chemische Erzeugnisse 5.1.2
Erfüllungsort Ort: Liegenschasften der BAM in Berlin und Baruth/Mark gemäß Leistungsbeschreibung NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum
Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 12 Monat 5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 310,924 Euro 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme
ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese
Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Selbstauskunft des Bieters
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Unternehmensreferenz
Eigenerklärung zu Kernarbeitsnormen ILO 5.1.10 Zuschlagskriterien Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag
erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten
Preis-Leistungs-Verhältnisses. Unter Berücksichtigung aller Umstände wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der folgenden Wertungskriterien ermittelt:
• Vollständige Erfüllung der Mindest-Anforderung des Leistungsverzeichnisses
• Preis 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820845 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=807473 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 06/01/2026 11:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eignungsanforderungen Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des
Eröffnungstermins: 06/01/2026 11:30 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische
Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag
auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-400 8 Organisationen 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Identifikationsnummer: 991-06480-14 Postanschrift: Unter den Eichen 87 Ort: Berlin Postleitzahl: 12205 NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland
Kontaktstelle: Beschaffung, Materialwirtschaft E-Mail: veli.bingoel@bam.de Telefon: +49 30-81042140 Fax: +49 30-810472140 Internet-Adresse: http://www.bam.de Beschafferprofil -
URL: http://www.bam.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der
Bekanntmachung: 22da5b30-beef-41b8-80e8-a67982546db8 - 02 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der
Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/2025 11:14 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 47a86922-8d7f-4365-b569-1d4f9ca71e4b Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820845&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 4b454680-72a2-4bbc-aa1d-cf25950c4e2cSitzung erneuern
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