Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für Bundespräsidialamt, Elisabeth-Abegg-Straße 2 in 10557 Berlin, BImA,Dir. Berlin, VOEK 444-25 (Германия - Тендер #68801466)
Поделиться
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением:
Доступ к полной информации по данной закупке закрыт. Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации. .
Регистрация
Ausschreibungsdetails Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für Bundespräsidialamt, Elisabeth-Abegg-Straße 2 in 10557 Berlin,
BImA,Dir. Berlin, VOEK 444-25
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
26.11.2025
Abgabefrist Angebot:
15.01.2026 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 444-25
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 444-25 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 15.01.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.03.2026 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=818808 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 15.01.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Grundleistungen
1. Grundleistung Schädlingsmonitoring
2. Grundleistung Schädlingsbekämpfung
a) Schädlinge im Außenbereich
- Ratten und Mäusebefall
- Wespen im Außenbereich
- Kaninchenbefall
b) Schädlinge im Innenbereich
- Mäusebefall im Haupt- und Nebengebäude
- Schädlingsmonitoring nach HACCP im Lebensmittelbereich (evtl. Gebäude Küche und Kantine)
- Motten / Lebensmittelmottenbefall
- Schabenbefall
- Silberfischchenbefall
3. Bedarfsleistungen Schädlingsbekämpfung
- Zusätzliche Installation und Monitoring von Rattenköderstationen und Mäuseboxen
- Zusätzliche Einsätze Umsetzung/Entfernung von Wespennestern
- Zusätzliche Ameisen-, Schmetterlingsmücken und Staubläusebekämpfung
- Zusätzliche Behandlung von Silberfischchenbefall
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Schädlingsbekämpfung (90922000-6)
Hauptteil (2):
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (90921000-9)
Hauptteil (3):
Rattenbekämpfung (90923000-3)
Hauptteil (4):
Ausräucherung (90924000-0)
c) Ort der Leistungserbringung WE 149971; Bundespräsidialamt, Elisabeth-Abegg-Straße 2 in 10557 Berlin
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.09.2026.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.08.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf
der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.08.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=818808&criteriaId=46630
12. Zuschlagskriterien Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung
ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu
erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
14. Sonstige Angaben 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck
„Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V.
m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter
nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu
mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht
beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein
inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung
an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten
Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird
die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat
zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
2. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 05.01.2026 bei der
e-Vergabe-Plattform eingehen. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle
zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung
von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform
darauf hinzuweisen.
4. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A- Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 19.12.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 17.12.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei
der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
5. Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt (Auszug aus Anlage C-02
Leistungsbeschreibung):
Das von der Auftragnehmerin auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die
Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8
Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage C-02.2). Die Durchführung der
Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der
Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n
Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle
oder vom BMWK durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie einen Personalkoordinator aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die
diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und
Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten
vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal
ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
6. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien VOEK 444-25_B-03_Bieterauskunft.docx 26.11.2025 08:52 PDFXML XVergabe GUID: 1a864bc5-d682-4823-8ef5-3e7cdfa0293f Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=818808&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 06b3fd8a-e581-4365-ac95-4be22ef33ed8Sitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht
und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.
Источник закупки
Перейти
Импорт - Экспорт по стране Германия
Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.
Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей, являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя. На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet, которые нужны для статистики посещения ресурса.