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6002944354-BWVSt Polen 785_25_230 Unterkünfte, Verpflegung, Wäscherei in Bydgoszcz POL (Германия - Тендер #68513924)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 68513924
Дата публикации: 14-11-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails 6002944354-BWVSt Polen 785_25_230 Unterkünfte, Verpflegung, Wäscherei in Bydgoszcz POL

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Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

14.11.2025

Abgabefrist Angebot:

15.12.2025 13:00

Geschäftszeichen:

6002944354-BWVSt Polen

Vergabestelle:

Bundeswehrverwaltung

Letzte Änderung:

14.11.2025 04:30

Meine e-Vergabe
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  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: 6002944354-BWVSt Polen 785_25_230 Unterkünfte, Verpflegung, Wäscherei in Bydgoszcz POL Beschreibung: Unterbringung von ca. 200 Personen (+- 25%) in Einzelzimmern, inklusive Frühstück und Wäschereidienstleistung in räumlicher Nähe (maximal 10 autominuten, ca. 7km) zur Stadtmitte Bydgoszcz. Alternativ ist die Unterbringung in der Stadt Torun möglich. Kennung des Verfahrens: 18470d1f-bca3-465b-a42a-f214f280349f Interne Kennung: 6002944354-BWVSt Polen Verfahrensart: Offenes Verfahren Zentrale Elemente des Verfahrens: Unterkünfte, Verpflegung, Wäschereidienstleistung, in Bydgoszcz oder Torun 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 55130000 Sonstige Hotel-Dienstleistungen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 2.1.2 Erfüllungsort Ort: Bydgoszcz Postleitzahl: 85-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

    Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

    Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 Teilnehmer Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0001 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Optionen: Beschreibung der Optionen: Optional kann auch eine Hoteluntekunft in Torun angeboten werden. 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bydgoszcz Postleitzahl: 85-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 31/05/2026 Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 13:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 15/12/2025 13:00 Ort des Eröffnungstermins: Stettin, Polen Eröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002 Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 Teilnehmer Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0002 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Optionen: Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hoteluntekuft in Torun angeboten werden. 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bydgoszcz Postleitzahl: 85-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 31/05/2026 Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entscheidet der niederigste Preis bei Erfüülung der Anforderungen. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 13:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 15/12/2025 13:00 Ort des Eröffnungstermins: Stettin, Polen Eröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003 Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 Teilnehmer Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0003 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Optionen: Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hotelunterkunft in Torun angeboten werden. 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bydgoszcz Postleitzahl: 85-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 31/05/2026 Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 13:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 15/12/2025 13:00 Ort des Eröffnungstermins: Stettin, Polen Eröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004 Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 Teilnehmer Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0004 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Optionen: Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hotelunterkunft in Torun angeboten werden 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bydgoszcz Postleitzahl: 85-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 31/05/2026 Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 13:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 15/12/2025 13:00 Ort des Eröffnungstermins: Stettin, Polen Eröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005 Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca.10-30 Teilnehmer Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0005 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Optionen: Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hotelunterkunft in Torun angeboten werden. 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bygdoszcz Postleitzahl: 82-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 31/05/2026 Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 13:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 15/12/2025 13:00 Ort des Eröffnungstermins: Stettin, Polen Eröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006 Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 Teilnehmer Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0006 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Optionen: Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Unterkunft in Torun angeboten werden. 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bydgoszcz Postleitzahl: 85-105 NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński (PL613) Land: Polen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 31/05/2026 Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anfprderungen. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 13:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 15/12/2025 13:00 Ort des Eröffnungstermins: Stettin, Polen Eröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen 8 Organisationen 8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen Identifikationsnummer: 991-19863-23 Postanschrift: Lukasinskiego 33   Ort: Stettin Postleitzahl: 71-215 NUTS-3-Code: Szczeciński (PL428) Land: Polen Kontaktstelle: BWVSt Polen (IUD) E-Mail: BWVStPolenFML@bundeswehr.org Telefon: +49 329912226786 Fax: +49 329912226745 Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f248260-ab89-48b5-95ce-d14ea8939cfc - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2025 17:59 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 18470d1f-bca3-465b-a42a-f214f280349f Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 67996179-72f0-46b6-84c3-5930d1992987 Sitzung erneuern

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