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Регистрация
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser Straße, Hausnummer: Hohe Leuchte
30 Postleitzahl (PLZ): 27283 Ort: Verden (Aller) Telefon: +49 4231 8980 Telefax: +49 4231 8981333 E-Mail: wsa-weser@wsv.bund.de Internet-Adresse:
www.wsa-weser.wsv.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Verhandlungsvergabe
mit TW nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 3814W-235.03/03/005/1 3. Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten a) Form der Teilnahmeanträge / Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Teilnahmefrist 11.12.2025 - 10:00 Uhr 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen
direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816885 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 11.12.2025 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinie sowie der zur Verfügung gestellten und erforderlichenfalls nachgeforderten Unterlagen eine Einstufung
des Traglastindexes vorzunehmen, die Restnutzungsdauer des Bauwerks abzuschätzen beziehungsweise rechnerisch zu ermitteln sowie die Ermüdungssicherheit zu überprüfen und zu
bewerten.
Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst mehrere Teilleistungen, die sich aus dem stufenweisen Vorgehen gemäß der Nachrechnungsrichtlinie ergeben. Es sind nachfolgende Leistungen
auszuführen:
a) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie
b) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung
c) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung
Die Durchführung der Stufe 2 und der Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
1. Grundlagenermittlung
- Sichtung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen (Bestandspläne, Prüfberichte, bisherige Nachweise, Schadensdokumentationen).
- Abstimmung der zu betrachtenden Ziellastniveaus mit dem Auftraggeber (hier: BK 30 als Ausgangspunkt).
- Festlegung der maßgeblichen Einwirkungen auf Basis der NRR.
2. Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes
- Auswertung der Ergebnisse der letzten Bauwerksprüfung nach DIN 1076.
- Schadensaufnahme, insbesondere relevante Schädigungen für Tragfähigkeit und Ermüdung (Risse, Querschnittsverluste, Vorspannungsverluste, Zustand der Koppelfugen).
- Ableitung eines realistischen Rechenmodells unter Berücksichtigung der Schadensbilder und der Bauwerksbesonderheiten.
3. Statische Nachrechnung
- Nachweise der Tragfähigkeit für maßgebende Schnittgrößen unter den Ziellastniveaus.
- Berücksichtigung der tatsächlichen Vorspannungssituation, Krafteinleitung in den Koppelfugen und ggf. reduzierter Querschnittswerte.
4. Ermüdungsuntersuchung
- Durchführung einer Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) zur Überprüfung der Ermüdungssicherheit gemäß „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung
von älteren Spannbetonüberbauten“, BASt, Ausgabe 1998.
- Bewertung kritischer Details (Ankerköpfe, Spanngliedauflagerungen, Rissbereiche, Koppelfugen).
- Ableitung von Anforderungen an den weiteren Betrieb oder Maßnahmen zur Verbesserung der Ermüdungssicherheit.
5. Bestimmung der Restnutzungsdauer
- Ableitung einer Restnutzungsdauer aus den rechnerischen Ergebnissen, ergänzt durch eine ingenieurmäßige Bewertung des Schädigungsfortschritts.
- Bewertung des tatsächlichen Lastniveaus
- Vergleich der rechnerischen Tragreserven mit dem Ziellastniveau BK 30.
- Prüfung, ob unter Berücksichtigung der Schäden und der Ergebnisse der OSA eine höhere oder niedrigere Einstufung gerechtfertigt ist.
- Erarbeitung einer Empfehlung zur verkehrlichen Nutzung (z. B. volle Freigabe, Einschränkungen, Monitoring).
7. Dokumentation
- Erstellung eines Nachrechnungsberichts nach den Vorgaben der NRR.
- Darstellung der Berechnungen, OSA-Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
- Formulierung einer klaren Empfehlung zum weiteren Betrieb und zu evtl. Maßnahmen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)
c) Ort der Leistungserbringung Weser, Starßenbrücke Landesbergen, Brücke 0037We3
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der AVF (BVI)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung Eignung
Teilnahmeantrag
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die
Leistungen müssen die Anwendung der Nachrechnungslinie betreffen.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: > 700.000 €
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 700.000 € - > 400.000 €
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 400.000 € - > 250.000 €
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 250.000 € - > 150.000 €
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 150.000 € - > 100.000 €
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: 100.000 € - 0€
b) Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers/Bieters ins besondere der für die Leistung verantwortlichen Person oder Personen.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Der Bewerber verfügt über mind. 2 Ingenieure die seit mind. 5 Jahren mit der Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur
Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 3 tätig sind.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Der Bewerber verfügt über mind. 2 Ingenieure die seit mind. 3 Jahren mit der Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur
Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 3 tätig sind.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Der Bewerber verfügt über mind. 2 Ingenieure die seit mind. 3 Jahren mit der Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur
Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 2 tätig sind.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Der Bewerber verfügt über einen Ingenieur der in den letzten 3 Jahren mit der Durchführung einer statischen Berechnung nach der
Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 2 tätig war
12. Zuschlagskriterien a) Preis 30%
b) Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Die Referenzen müssen die Anwendung der
Nachrechnungsrichtlinie betreffen 70%
- 10 Punkte erhält ein Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten
lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 3, von mindestens 8 mehrfeldrigen Spannbetonbrücken
mit Koppelfugen und einer jeweiligen Baulänge von mehr als 150 m in den letzten fünf Jahren.
-7,5 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang
erwarten lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 3, von mindestens 5 mehrfeldrigen Spannbetonbrücken
mit Koppelfugen und einer jeweiligen Baulänge von mehr als 150 m in den letzten fünf Jahren.
- 5 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in hinreichendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in hinreichendem Umfang erwarten
lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 2, von mindestens 5 Spannbetonbrücken mit einer
jeweiligen Baulänge von mehr als 100 m in den letzten fünf Jahren.
- 2,5 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten
lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 2, von mindestens 3 Brücken mit einer jeweiligen
Baulänge von mehr als 50 m in den letzten fünf Jahren.
- 0 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung allenfalls in sehr geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen allenfalls in sehr
geringem Umfang erwarten lässt.
Zu keiner der Anforderungen zuordbar.
15. Begrenzung der Anzahl der Bewerber Die Anzahl der Bewerber ist auf 5 begrenzt. Es findet keine Vertragsverhandlung statt. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 1278a084-7f11-4f08-bbea-3d20a21c27e8 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816885&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 6be30554-2afc-4855-a5c8-fd8b70bae46bSitzung erneuern
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