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Ausschreibungsdetails Gutachten zur Erkundung im Standortauswahlverfahren
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle Straße, Hausnummer:
Wörlitzer Platz 1 Postleitzahl (PLZ): 06844 Ort: Dessau-Roßlau E-Mail: linda.felsch@uba.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 204214_07 142-2/00001#0039 3. Angaben zu
Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 09.12.2025 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 08.01.2026 c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=815098 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 09.12.2025 - 11:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Bereits in ihrem Abschlussbericht hat die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe empfohlen, die Forschung zu fördern, um Optionen zu entwickeln, wie
der absehbar zeitintensive Prozess der untertägigen Erkundung in der Phase III des Standort-auswahlverfahrens verkürzt werden kann (Abschlussbericht 2017, S. 35). Im Jahre 2022 hat die
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Zeitbedarfe für die Phasen II (übertägig) und III (untertägig) des Standortauswahlverfahrens erstmals abgeschätzt . Die Zeitbedarfe für
die untertägige Erkundung in Phase III wurden für zwei Va-rianten betrachtet, in denen die Erkundung in einem Fall mit vertikalen und im Wirtsge-steinsbereich abgelenkten
Horizontalbohrungen (Variante 1), im anderen Fall mit Berg-werken (Variante 2) durchgeführt wird. Unter der Annahme einer parallelen untertägigen Erkundung von zwei Standorten schätzt die
BGE die Erkundungsdauer in Phase III auf 5 - 6 Jahre mit Bohrungen (Variante 1) und 13 - 23 Jahre mit Bergwerken (Variante 2). Weiterhin führt die BGE in einem Alternativvorschlag aus, dass
- angelehnt an das Schweizer Verfahren - durch eine Erkundung mit 2D-Seismik in Phase II und 3D-Seismik erst in Pha-se III eine zusätzliche Beschleunigung des Verfahrens möglich sei.
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In ihrem Diskussionsvorschlag zur zeitlichen Optimierung des Standortauswahlverfahrens verfolgt die BGE ihren Alternativvorschlag in Anlehnung an das Schweizer Verfahren weiter und schlägt
nun eine Zusammenlegung der Phasen II und III zu einer zunächst orientierenden und danach detaillierten Erkundung vor. Aus Sicht der BGE (2025) kann auf die Errichtung von
Erkundungsbergwerken im Rahmen von § 18 StandAG verzichtet wer-den, da durch die Nutzung von Richtbohrtechnik sowie 3D-Seismik in der detaillierten Erkundung ein für den Standortvorschlag
ausreichender Kenntnisstand erlangt werden kann. Die sich daraus ergebenden zielgerichteten Aufwandsreduzierungen wirken der BGE zufolge sowohl zeit- als auch kostenreduzierend.
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In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens kommt das NBG zu dem Schluss, dass die Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Erkundung von
Standortregionen (§ 16 StandAG) bzw. Standorten (§ 18 StandAG) intensiv geführt werden muss und empfiehlt, die Erkundungsvarianten für Phase II und III zu prüfen und fachlich zu
diskutieren. Die Abschätzungen der BGE (2022) wie auch die der Studie PaSta (2024) verdeutlichen, dass die Art und Weise der Erkundung in Phase II und III maßgeblich den Zeitbedarf des
Verfahrens bestimmen werden.
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Der Diskussionsvorschlag der BGE (2025), die Erkundungen in Phase II und III ohne Erkundungsbergwerke durchzuführen, erscheint dem NBG grundsätzlich plausibel und würde zu einem deutlichen
Zeitgewinn in den Phasen II und III führen. Es ist aus Sicht des NBG allerdings zu klären, ob mit dem Verzicht auf Bergwerke sämtliche Daten erhoben werden können, die zur Durchführung
der Sicherheitsuntersuchungen bis zum Standortentscheid benötigt werden .
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Vor diesem Hintergrund hat das NBG in seiner 98. Sitzung am 17.07.2025 beschlossen, zu dem komplexen und den Zeitbedarf maßgeblich bestimmenden Thema ein unabhängi-ges Gutachten an einen
Bieterkreis mit fachlicher Kompetenz im geotechnisch-bergbaulichen Bereich zu vergeben. Das Gutachten soll, unter Berücksichtigung der spe-ziellen Anforderungen im deutschen
Standortauswahlverfahren, den Blick auf die Erkundungsmaßnahmen in anderen Ländern mit Forschungsbergwerken (Schweiz, Schweden, Finnland, Frankreich) richten und vergleichend analysieren.
Das Gutachten kann somit zur schwierigen Beantwortung der Frage beitragen, ob in Zukunft, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, im deutschen Standortauswahlverfahren die Erkundung durch
Bergwerke sinnvoll erscheint oder sogar notwendig wird. Außerdem können in dem Gutachten identifizierte verbleibende offene Fragen und Empfehlungen an die BGE adressiert werden.
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Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
c) Ort der Leistungserbringung Am Sitz des AN sowie AG in Berlin
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das Vorhaben beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 06.05.2026.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung/datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Erklärung, dass der Bieter die Bewerbungsbedingungen und
die Vertragsbedingungen anerkennt, datenschutzrechtliche Einwilligung)
- Fachliche Qualifikation/Erfahrung im Bereich angewandte Geophysik, Geotechnik - nachzuweisen durch: Angabe von 3 nachprüfbaren Referenzen, jeweils nicht älter als 3 Jahre,
Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Veröffentlichungen in diesem Bereich
- Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen
- nachzuweisen durch: formfreie Erklärung/ Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (Kurz-Steckbriefe
einschl. Darlegung der Berufserfahrung (kann in anonymisierter Form erfolgen))
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei
der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur
berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, in
der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für
alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. 14. Sonstige Angaben Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines
Angebotes ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der
e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten.
Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln. Der übliche Postweg entfällt.
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Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 91ab9c4b-6c55-4fa9-ab95-6f630d07bf65 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=815098&cookieCheck
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