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Регистрация
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: HWK Erfurt Straße, Hausnummer: Fischmarkt 13 Postleitzahl (PLZ): 99084 Ort: Erfurt Telefon: +49 361 67070 Telefax: +49 361 6707200 E-Mail:
info@hwk-erfurt.de Internet-Adresse: www.hwk-erfurt.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach
VOB/A“ Geschäftszeichen: BBZ_C1_2025_Los 2 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung BBZ der HWK Erfurt, Alacher Chaussee 10, 99082 Erfurt
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Erweiterungsbau BBZ - DACH - FASSADE - FENSTER - TORE
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 16.02.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 13.03.2026 Weitere Fristen Bieteranfragen bis spätestens:
12.11.2025
j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=814038 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
FB VHB: 124/ 221/ 222/ 233/ 234/ 235
FB gem. ThürVgG
FB Datenschutzrechtl. Einwilligung
Vorlage eiener Kopie der police bzw. eien sep. Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssumme, Laufzeit und Gültigkeit
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 17.11.2025 - 08:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.12.2025 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=814038 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein
müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen s) Öffnung der Angebote 17.11.2025 - 08:30 Uhr Ort der Eröffnung HWK Erfurt
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen nur AG | elektronisches Verfahren
t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
FB "Zusatz_Weitere besondere Vertragsbedingungen"
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung [DECKUNGSSUMME] durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der
Deckungs-summen, Laufzeit und Gültigkeit
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohn-gruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angege-ben wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) 1. Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen
[150.000 EUR (netto) bei Bau-leistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprü-fung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer
des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwal-tungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine
mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung
seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabeplattform im Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur
erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der
Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit
einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhal-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 39420808-e0d3-4ae1-82ba-0f542f887645 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=814038&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: be6e53f4-35ec-4deb-b0ac-a2e641c89469Sitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
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