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Bibliotheksmanagementsystem (Германия - Тендер #68074777)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 68074777
Дата публикации: 28-10-2025
Источник тендера:


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Регистрация
Ausschreibungsdetails Bibliotheksmanagementsystem

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

28.10.2025

Abgabefrist Teilnahme-Antrag:

28.11.2025 11:00

Geschäftszeichen:

291 CAN VV 2024

Vergabestelle:

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH

Letzte Änderung:

28.10.2025 16:46

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH Straße, Hausnummer: Große Steinstraße 19 Postleitzahl (PLZ): 06108 Ort: Halle (Saale) E-Mail: vergabestelle@cyberagentur.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 291 CAN VV 2024 3. Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten a) Form der Teilnahmeanträge / Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Teilnahmefrist 28.11.2025 - 11:00 Uhr c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=812717 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 28.11.2025 - 11:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Das Bibliothekswesen der Cyberagentur benötigt ein modernes, zeitgemäßes Bibliotheksmanagementsystem (BMS), welches über genügend Potential und Flexibilität verfügt, um durch Einzelkauf oder über Lizenzen beschaffte physische und digitale Medien zu ordnen, formal und inhaltlich zu erschließen und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich zu machen.
    Für die Entwicklung von Forschungsbeauftragungen und Programmsteckbriefen, aber auch für die Arbeit der Rechts-, Rechnungs- und Vergabeabteilungen, des Verbindungswesens und aller anderen Abteilungen werden Zugänge zu Artikeln, zu Buchneuerscheinungen und Grundlagenwerken, zu Gesetzestexten und -kommentaren, Normen, Zeitschriften, Zeitungen, aber auch zu unveröffentlichter Literatur („Graue Literatur“) benötigt. Diese Masse an Informationsquellen muss trotz ihrer unterschiedlichen Formate an einem zentralen Ort verwaltet und für alle sichtbar gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einen Überblick über den gesamten Medienbestand bekommen und selbstständig entdecken können, wo sie welche Medien finden.Die Software soll für den Einsatz mit mindestens 110 Nutzern und 5 Administratoren (4x technisch und 1x funktional) ausgelegt sein und eine flexible Erweiterung dieser Nutzeranzahl ermöglichen. Dazu werden die Anbieter aufgefordert eine Preisstaffelung für eine Anzahl von 110 Nutzern, 130 Nutzern und 150 Nutzern anzugeben. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Es wird deutschsprachiger Support vorausgesetzt. Zudem ist für die Dauer der Projekteinführung ein technischer Ansprechpartner mit entsprechender Projekterfahrung bereitzustellen. (Mehr siehe Leistungsverzeichnis)
    b) CPV-Codes Hauptteil (1):

Bibliothekenverwaltungssystem (48161000-4)

c) Ort der Leistungserbringung Halle (Saale)
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Bewerber erklärt:
- dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler
Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden
ist.
- dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage
gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
- dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
- dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. - dass der keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus
resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war.
- dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
- dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach §§ 123 GWB vorliegt. Zwingende
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder
Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299 a) und 299 b) des Strafgesetzbuchs (Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen
entsprechende Strafnormen anderer Mitgliedstaaten (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist gem. § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
- dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, vorliegt.
- dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder
die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Mindestanforderung Referenzen: Mindestens zwei abgeschlossene, vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um Aufträge zur Überlassung und Pflege eines Bibliotheksmanagementsystems handelt. Die jeweilige Referenzgilt erst dann als wertungsfähig, wenn die Referenzvorlagevollständig (Dokument Bewerbungsbogen) ausgefüllt ist.
12. Zuschlagskriterien Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
14. Sonstige Angaben Die in der Auftragsbekanntmachung benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung (z.B. wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen („Eignungsleihe“), so sind die in der Auftragsbekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 4b7c3c67-5162-4ae8-9ceb-b91b44adc8da Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=812717&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: f9de4dd4-d4c4-4083-89bc-cb6bcd40849c Sitzung erneuern

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