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Dienstleistungen in der Offenlandpflege (Beweidung) auf dem TrÜbPl im Bundesforstbetrieb Grafenwöhr - VOEK 580-25 (Германия - Тендер #68043910)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 68043910
Дата публикации: 27-10-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Dienstleistungen in der Offenlandpflege (Beweidung) auf dem TrÜbPl im Bundesforstbetrieb Grafenwöhr - VOEK 580-25

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

27.10.2025

Abgabefrist Angebot:

12.01.2026 09:00

Geschäftszeichen:

VOEK 580-25

Vergabestelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

Letzte Änderung:

27.10.2025 12:57

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56 Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 580-25 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 12.01.2026 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 19.02.2026 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=811769 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 12.01.2026 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen in der Offenlandpflege (Beweidung).
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    Die genauen Zeiträume der Beweidung sind im Laufe des jeweiligen Jahres mit der AG abzustimmen. Die Weidezeit dauert grundsätzlich vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres. Die Weidezeit kann je nach Vegetationsentwicklung und Witterung des jeweiligen Jahres (z. B. bei langer Schnee- und Frostlage oder bei Trockenheit) vom Leistungsempfänger verkürzt werden. Bei geeigneten Witterungsbedingungen und ausreichender Vegetation können beide Vertragsparteien eine Verlängerung der Weidezeit vereinbaren.
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    Seit September 2016 wurden auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr regelmäßig Wölfe nachgewiesen. Auf der zu beweidenden Fläche ist jederzeit Kontakt mit Wölfen (Welpen, Heranwachsende und Altwölfe) möglich. Es ist ein vorbildlicher Herdenschutz zu gewährleisten, damit die jungen Wölfe möglichst keine positiven Erfahrungen mit zu reißenden Schafen machen können. Der Leistungserbringer nimmt dies zur Kenntnis und verpflichtet sich, geeignete Herdenschutzmaßnahmen anzuwenden, um Übergriffe von Wölfen auf seine Herde zu verhindern. Insbesondere ist in der Nacht ein Herdenschutzhund bei der Herde und der Nachtpferch wird doppelt gezäunt mit stromführenden Netzen von mindestens 90 cm Höhe. Der Leistungserbringer stellt außerdem seinen Wohnwagen beim jeweils genutzten Nachtpferch auf und schläft dort regelmäßig.
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    Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
    b) CPV-Codes Hauptteil (1):

Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000-2)

c) Ort der Leistungserbringung Der Ausführungsort ist der US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr, gelegen in den Forstrevieren Nitzlbuch und Luisenhof.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Herr Schomann, E-Mail: Ulrich.Schomann@bundesimmobilien.de zu vereinbaren.Ortsbesichtigungen können nur in dem Zeitraum 08.12.2025 bis 12.12.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 28.11.2025 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.04.2026
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.10.2026
Ende des Leistungszeitraumes (mit Option): 31.10.2029
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Die Laufzeit dieses Vertrages geht zunächst bis zum 31.10.2026 und kann sich dann anschließend dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=811769&criteriaId=46563
12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) gemäß Preisblatt / Leistungsverzeichnis bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 16.12.2025 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt / Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 19.02.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien B-03_Bieterauskunft_VOEK_580-25.docx 27.10.2025 12:54 PDF XML XVergabe GUID: a3327a3b-c014-4a21-9436-6f2b5a6d7a06 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=811769&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: dfebf310-70e7-4951-ae79-b798750498a9 Sitzung erneuern

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